"Was darf das kosten" Teil 2

  • Moin zusammen,


    da hier ja immer wieder mal Preise diskutiert werden...


    Da stand jetzt ein paar Wochen ein roter Ritmo 125TC der ersten Serie bei einem Autohändler in der Schweiz zum Verkauf.
    An sich nichts Besonderes, aber:
    Der Wagen war nie zugelassen worden, hat 600 km auf der Uhr. Sieht aus wie neu; isser ja auch mehr oder weniger. Stand 25 Jahre im Keller unter der Plane. Ich habe ein Gebot abgegeben, reichte aber nicht...



    Ratespiel: Für wieviel ist der verkauft worden? Das Auto blieb übrigens in der Schweiz...


    Vielleicht hat's ja jemand mitgekriegt. Ansonsten löse ich es hier auf.


    Andreas

  • ...sehr schwer einzuschätzen. Auf der TC stand mal ein gelber Alfetta 1,8 als Neuwagen - aber Baujahr 1977/78. Muss so 1996 oder 97 gewesen sein. Der ging für aufgerufene 5000,- DM nicht weg...


    Für mich wäre er auch so ungefähr 10k wert gewesen. Aber damit dann fahren ? Es dürfte der einzige sein, der so überlebt hat.


    Gruß
    H.


    LOS , auflösen, ich habe es nicht mitbekommen (hättest ja auch mal vorher was sagen können *g*)

    ..ach hätt´ich doch nen 68er Hemi-Charger. Oder wenigstens´nen 440er...oder nen Challenger...oder ´nen 65er Impala SS...oder...


  • das problem bei solchen autos ist : wegen der abgasvorschriften kriegt man den wagen nicht zugelassen!
    ginge also nur mit 07 od H-nr...

  • Zitat von floppi

    das problem bei solchen autos ist : wegen der abgasvorschriften kriegt man den wagen nicht zugelassen!
    ginge also nur mit 07 od H-nr...


    Könnte gehen, wenn man einen neuen Brief für ein Importauto beantragt. Oder erfordert das Nachweise? Ich kann mir nicht vorstellen, das das KBA Zugriff auf Zulassungsdaten anderer Länder hat.

  • Ja, der Preis war irgendwas um die 17.000 sFr. Hatte Kontakt mit dem Käufer....


    Das mit der Zulassung war auch mein Bedenken, da mehr zu bieten. Ich habe den Import von CH nach D ja einmal durchgemacht. Für eine Zulassung hier muß man in Flensburg eine Unbedenklichkeitsbescheinigung unter Vorlage der CH-Papiere beantragen. Geht wohl auch darum, ob die Kiste als geklaut gilt.


    Ich könnte mir vorstellen, dass man so einen Neuwagen nicht zugelassen bekommt. Es gibt aber noch Restaurationen, wo ein Scheunenfund ohne Papiere hinterher zugelassen wird??? Man müßte doch "nur" umgehen, dass das Auto als NEU gilt. Notfalls Nummern aus Schlachtauto einschweissen ???


    Andreas

  • ja das wär die unkonventionelle methode...
    würd ich auch so machen.
    evtl ginge auch noch ne bescheinigung vom tüv od so dass der wagen ne ausnahmegenehmigung kriegt weil, also EZ 82 zb.? kenn mich da aber nicht aus.

  • Nein, geht nicht. Wenn ein Fahrzeug erstmalig zugelassen wird, muss er aktuelle Schadstoffgrenzen einhalten und die nötige Sicherheitsausrüstung vorhanden sein. Also so überflüssige Sachen wie ABS, Airbags, 3-Punkt Gurte auf allen Sitzen etc.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von gatti500

    scheunenfund ...
    alter tacho einbauen und fertig.


    nööööö,
    geht nicht!
    auch ein scheunenfund braucht eine fahrgestellnr.
    für neue papiere frägt das landratsamt das KBA ab und weis sehr schnell ob ein fahrzeug jemals in D zugelassen war.


    einziger weg wäre ein "neues" auto auf "alte" papiere zu setzen.
    da soetwas natürlich illegal und straffbar ist würde niemand soetwas je tun. :wink:


    gruss zippo 8)


    zum glück baut fiat keine kühlschränke mehr,sonst müsste ich immernoch warmes bier trinken! :)

  • ...also es gab da mal die Geschichte mit dem Ford Händler, der einiges an Fahrzeugen eingekellert hatte. Taunus, Granada 1 etc..


    Alles mit Ausnahmegenehmigungen problemlos zugelassen worden. Ähnliches auch dann, wenn sich die Zulassungsvorschriften geändert haben (damals z.b. die Leuchtweitenregulierung).


    Sollte alles völlig legal machbar sein. Ein Fahrzeug muss nur den Vorschriften entsprechen, die gegolten haben, als es produziert war (dies regelt ja die erteilte ABE). Etwas anderes ist es, einen brasilianischen T2 Bus hier zuzulassen - er ist ja auch produktionstechnisch NEU...und selbst das geht.


    Aber 12 K ? Wäre mir dann doch zuviel :)


    Gruß
    H.

    ..ach hätt´ich doch nen 68er Hemi-Charger. Oder wenigstens´nen 440er...oder nen Challenger...oder ´nen 65er Impala SS...oder...


  • Zitat von zippo


    einziger weg wäre ein "neues" auto auf "alte" papiere zu setzen.
    da soetwas natürlich illegal und straffbar ist würde niemand soetwas je tun. :wink:


    Nö, bei uns hat erst vor kurzem eine 90er Karosse einen 84er Brief verpasst bekommen OHNE Fahrgestellnummer neueinschlagen. Ab nem gewissen Alter scheinen die da doch recht zuvorkommend zu sein. :D

  • Es funktioniert eigentlich wenn man sagt das der Brief verloren gegangen ist und man ne positive Auskunft vom KBA hat, oder vll noch nen "Alten" Kaufvertrag hat.

  • Zitat

    Es funktioniert eigentlich wenn man sagt das der Brief verloren gegangen ist und man ne positive Auskunft vom KBA hat, oder vll noch nen "Alten" Kaufvertrag hat.


    Genauso ist es! Man darf vorher bloß nicht die Pferde scheu machen!
    Mein Bruder hatte auch mal einen 78er Datsun Laurel der noch nie zugelassen war. Was war das ein Hick Hack mit der Zulassung!
    Letztendlich ist er auf ne 07er Nummer zugelassen worden.
    Wenn man da einfach hingegangen wäre und NICHT die Wahrheit gesagt hätte, sondern das einfach nur der Brief verloren ist wäre es kein Problem gewesen!



    Zitat

    für neue papiere frägt das landratsamt das KBA ab und weis sehr schnell ob ein fahrzeug jemals in D zugelassen war.



    Stimmt nicht.Zumindest bis letztes Jahr war es so, das Daten von Autos aus dem Zentralregister gelöscht wurden, sobald diese länger als 18 Monate abgemeldet waren. Es sei denn, das Fahrzeug ist als gestohlen gemeldet.
    Ich nehme an, das dies nun erst nach 7 Jahren so ist.