Fiat 238 kein Tüv bekommen wegen Reifen Freigänigkeit nicht ausreichend

  • Heute habe ich keinen Tüv bekommen . Reifen sind nicht freigänig. Eingetragen sind: 6.50-14C6PR.

    Ich habe seid 3 Jahren da 165R14C UE-168 drauf. Das entspricht laut meinem Reifenlieferanten der alten Bezeichnung.


    Kann das jemand bewerten? Ist das der richtige Reifen? Darf ich den fahren?


    Zweiter erheblicher Mangel: Reifen Zulässigkeit abgelaufen. Hab ich noch nie von gehört. Gibt es da eine altersbeschränkung?


    Gibt es eine technische beschreibung wie viel Platz zwischen Reifen und inneren Radkasten sein muß?

    Benötige ich ev. andere Felgen? Mit den vorderen Reifen habe ich die H Abnahme vor 4 Jahren bekommen.

    Hinten waren die auch drauf. Hatte aber damit einen Reifenplatzer hinten rechts.

    Da habe ich die 165....siehe oben aufgezogen.

    Spuren vom Reifenplatzer habe ich noch nicht beseitigt. Da sind noch schleifspuren innen vom Reifenplatzer im Innenradkasten.

    Hinter den Reifen sind keine 2 cm Platz?


    Hoffentlich kann mir jemand weiter helfen. Ich möchte damit anfang August in Urlaub.

    Muß das Problem kurzfristig lösen.:?:


    Vielen Dank vorab für eure Unterstützung?


    Gruss Christian

  • Moin, Christian. Reifenalter: Es gibt keine gesetzliche Regelung darüber, wie alt ein Reifen max. sein darf. Jedoch ist bekannt, das ein Reifen ,je älter er ist, seine Eigenschaften einbüßt.Der Reifen wird spröde, (der Weichmacher büßt seine Wirkung ein) dadurch leidet die Haftung. Daher sollte der Reifen, obwohl er ausreichend Profiltiefe hat, spätestens nach 6 - 10 Jahren entsorgt werden. Bezüglich der Profiltiefe schreibt der Gesetzgeber eine Mindesttiefe von 1,6 mm vor. Ist jedoch nicht mehr sicherheitsrelevant. Es wird empfohlen, spätestens ab 4 mm den Reifen zu entsorgen. Das Fahrverhalten eines alten Reifen im Gegensatz eines neuen Reifen ist extrem. Besonders bei nasser Strasse im Kurvenbereich oder beim Bremsen macht sich das bemerkbar. Daher ist der Tüv berechtigt, bei alten Reifen eine erfolgreiche Tüvabnahme abzulehnen. Wenn du alte Reifen fährst,und dann neue Aufziehst, wirst du das sofort am positivem Fahrverhalten merken. Als ob du ein völlig neues Fahrzeug fährst. Es dient vor allem deiner Sicherheit und aller anderen Verkehrsteilnehmer . Grüsse, Micha aus Monheim

    • Offizieller Beitrag

    6.50 entspricht 165, das ist richtig. Und "Zulässigkeit abgelaufen" hört sich nach KÜS oder GTÜ an.

    Eine Altersbeschränkung gibt es nur für 100 km/h-Anhänger. Auf Kfz dürfen die Reifen so alt sein, wie sie wollen.

    Ich würde es einfach mal beim richtigen TÜV probieren. Oder, wenn's schon TÜV war, bei einem anderen TÜV.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Christian,


    ich kann Dir - falls nötig - für die Vorlage bei der GTÜ, Dekra o. ä. eine Freigabebescheinigung vom TÜV raussuchen, einscannen und rüberschicken.


    Aus dieser Bescheinigung geht klar hervor, dass Du anstatt der (alten) Reifen der Größe 6.50 R 14 die Reifen in der Dimension 165 R 14 oder auch 175 R 14 fahren umrüsten/darfst.


    Voraussetzung ist die Verwendung der originalen Fiat Felgen.


    Außerdem würde ich Dir empfehlen, die Schäden im Radkasten vorher zu beseitigen - ansonsten könnte da natürlich ein falscher Eindruck des Prüfers entstehen.

    Der frühere Reifenschaden könnte ggf. durch eine Überladung und eine zu tief hängende Karosserie oder durch eine gebrochene Fahrwerksfeder entstanden sein.


    Gruß Uwe

  • Hallo Uwe

    Bitte einscannen und mir zukommen lassen.

    Das würde mir sehr helfen.

    Originalfelgen: Das einzige was an meinen Felgen steht ist ein Datum eingeschlagen: 1978.

    Erstzulassung ist 1979. ich gehe daher davon aus das es die originalen Felgen sind.

    Ist das mit dem Abstand zur Innenwand Radkasten, also hinter dem Rad normal das es sehr eng ist da? Gibt es Maße die bestätigen das es da eng zugeht?

    • Offizieller Beitrag

    Bitteschön...



    Das Datum passt auch zu den Felgen, es sind ja sicherlich noch die originalen Stahlfelgen. Ggf. bitte auch noch mal die Einpresstiefe checken.


    Zu den speziellen Einzelheiten in Sachen Freigängigkeit der Reifen beim 238 werden Dir bestimmt die Bus-Spezies hier noch etwas sagen können...

  • Ist Deine Hinterachsschwinge in Ordnung?

    Wie ist der Abstand auf der anderen Fahrzeugseite?


    Bei den Schwingen schlagen die Lager aus, aber auch die Schwinge selber kann sich bei starker Durchrostung wie ein Korkenzieher verwinden. Worst case ist auch gerne knuspriges Blech über dem Schwingenlager. starker negativer Sturz ist so das "fingerweg" von diesem 238er. Das bedeutet unwirtschaftlich viel Arbeit.

  • Spuren vom Reifenplatzer habe ich noch nicht beseitigt. Da sind noch schleifspuren innen vom Reifenplatzer im Innenradkasten.

    Hinter den Reifen sind keine 2 cm Platz?

    hallo christian,

    die argumentation gegen das schleifen der reifen im radkasten trotz deiner noch vorhandenen "schleifspuren" könnte man mit der genauen inaugenscheinnahme der inneren reifenflanken entkräften. also einfach schauen, ob bei den neuen reifen diese innen irgendwie angeschrabbelt sind oder berührungsspuren haben. die (spielfreie) bewegung der achsaufhängung in normallage sollte der tüv-prüfer spätetens auf seiner "rüttelbank" sehen, wenn er dann will.

    in meinen letzten 30 jahren reichten es immer, wenn der kugelschreiber des prüfers in allen lagen zwischen reifen und anbauteile passte. wenn es dann also "keine 2cm" sind, sondern nur irgendwas zwischen 1 & 1,5cm, sollte das durchaus reichen.


    wenn sich die sachlage allerdings so wie von chriss-bellas erwähnt verhält, du also eher ein so weiches fahrwerk nebst befestigung hast und der kontakt des reifen nicht auszuschließen ist, müsstest du wirklich etwas weiter ausholen.

    good luck

    chris

  • Hab gerade mal das Rad abgebuat um die Schleifspuren vom Reifenplatzer zu beseitigen.

    Babei habe ich festgestellt das der Innenkotflügel aus Kunststoff eingerisse ist und ein wenig abstehend am Rad geschlürt hat. Das Stück habe ich erst einmal abgeschnitten. Sollte das der Mängel gewesen sein? Am Reifen sieht man da auch einen leichten glanz am Gummi?

    Wenn ich am Rad drehe habe ich immer noch ein leichtes Gereusch an immer der gleichen Stelle.

    Morgen tausch ich mal die Räder von links nach rechts hinten. Der Luftdruck war auch v iel zu hoch. Hab ich mit der Fahradluftpumpe geprüft. waren 4bar drauf. Das könnte natürlich auch eine Ursache gewesen sein für weniger Freiraum. Wie da 4bar drauf kommen verstehe ich allerdings nicht. Da muß an irgend einer Tanke was nicht gestimmt haben.

    Werde ich morgen alles checken.

  • Lesen ist etwas was man eigentlich vom Tüv erwarten könnte. Zumindest in den Fahrzeugscheinen sollten die sich auskennen. Hab gestern ohne Probleme ie Nachprüfung bestanden.

    Im Fahrzeugschein waren die Reifen die ich fahre sogar eingetragen. Der Nachprüfer hat das übrigens sofort erkannt. Also gibt es vereinzelnd welche die nicht alles lesen. Mir hat das 15 Euro nachprüfung gekostet. Gasabnahme ist zur Zeit nicht Tüv relevant. Bin froh das ich in Urlaub kan mit unserer grünen Hornisse.:)

    • Offizieller Beitrag

    Lesen ist etwas was man eigentlich vom Tüv erwarten könnte. Zumindest in den Fahrzeugscheinen sollten die sich auskennen.

    Ich bin froh, dass die meisten Prüfer nicht so genau lesen und bei meinen Autos immer die einfache AU machen, obwohl ein Kat nachgerüstet ist. Spart mir Zeit, Geld und Ärger:)

  • Servus Uwe,

    ich habe auf meinem "238E" 175/65R14C drauf. Die hat mir ein nicht mehr existierender Reifenhändler montiert. Habe im Fahrzeugschein nur die "175SR14C 6PR" und "175R14C 93P" als Alternativen zum "6.50R14C6PR" drinnen stehen. Die montierten sind definitiv falsch und ich muss mir jetzt nach 3 Jahren neue kaufen - inklusive Reserverad.

    Reicht für den TÜV ein Ausdruck der von Dir ins Netz gestellten beiden Seiten?

    Danke und Gruß

    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Das ist natürlich blöd, dass die montierten Reifen falsch sind...


    Die oben gezeigten Datenblätter sind Originale von Fiat, aber das stimmt doch dann mit den Daten in Deinem Fz.-Schein (175 R 14) überein, oder?

    Die (alte) Bezeichnung "6 PR" steht übrigens für eine erhöte Tragfähigkeit, diese musst Du unbedingt einhalten - sonst wird der TÜV u. U. erneut meckern.


    Bei den neueren Generationen stehen dann anstatt "6 PR" das "C" in Verbindung mit dem Load Index des Reifens - in Deinem Fall also lt. Schein die 93.


    Du musst also den Reifen in der richtigen Größe + mit mind. dem Load-Index "93" haben.

  • Hallo Uwe,

    165R14C oder 175R14C sind eigentlich 165/80 R14C bzw. 175/80 R14C soweit ich es recherchieren konnte. Aber es gibt auch "echte" 165R14C zu kaufen. Die tue ich mir jetzt drauf, dann gibt es keine Diskussionen mit TÜV oder Ordnungshüter.

    Gruß

    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    165R14C oder 175R14C sind eigentlich 165/80 R14C bzw. 175/80 R14C soweit ich es recherchieren konnte

    Hallo Jürgen,

    ja das ist korrekt, früher gabs die 80-er Bezeichnung noch nicht. Das war Standard und alles darunter ist dann "Niederquerschnitt"


    Der TÜV´er wird sich daher möglicherweise an der Querschnittsbezeichnung stören, da für den 238 serienmäßig keine "Niederquerschnittsreifen" vorgesehen waren.

    Der einfachste Weg wäre also genau der Reifen, der auch in den Papieren steht...

  • Servus Uwe,

    ich habe auf meinem "238E" 175/65R14C drauf. Die hat mir ein nicht mehr existierender Reifenhändler montiert. Habe im Fahrzeugschein nur die "175SR14C 6PR" und "175R14C 93P" als Alternativen zum "6.50R14C6PR" drinnen stehen. Die montierten sind definitiv falsch und ich muss mir jetzt nach 3 Jahren neue kaufen - inklusive Reserverad.

    Reicht für den TÜV ein Ausdruck der von Dir ins Netz gestellten beiden Seiten?

    Danke und Gruß

    Jürgen

    Hallo,

    uns ist das Gleiche beim Reifenwechsel passiert, der Reifenhändler hat uns für den 238E die Größe 165/65R14 97R von Toyo rausgesucht und gemeint, damit geht der Bus auch durch den TüV.

    Resultat einer Anfrage beim hiesigen TüV die Reifen einzutragen, Reifengröße ist falsch.
    "Eintragungsfrei sind nur 165/80 R14" und " Es wäre möglich die 175/80R14 auf den Originalfelgen einzutragen" und " Weitere Reifengrößen auf verschiedenen Felgen wären möglich. Hierbei müsste man dann für den Reifen den Abrollumfang berechnen.

    Der Unterschied von neuem zur Serie muss in einem bestimmten Rahmen liegen."

    Das weiter oben von Uwe eingefügte Datenblatt für den 238 ist nur für die Fiat 238E mit der passenden ABE-Nummer gültig.

    15Zollfelgen wären möglich, wenn Unterlagen dafür vorliegen, d.h. Traglast und entsprechende Reifengröße müssen zum Fahrzeug passen.



    Merke: Der Reifendealer hat nicht immer Recht.


    Grüsse, Hans-Georg