Falsch gedacht, ABE und Gutachten gehören dem Antragsteller/Inhaber des Gutachtens,
(...) Vervielfältigung und oder Weitergabe an Dritte kann durch den Inhaber Strafrechtlich verfolgt werden. (...) steht übrigens auch in den ABE's bzw. Gutachten drinnen meistens auf der letzten Seite.
Hab mir mehrere ABEs angesehen und keinen derartigen Hinweis gefunden. Und ich bin selbst auch schon mit kopierten Gutachten bzw. ABEs beim TÜV gewesen und niemand hat was eingezogen oder gemeckert.
Wenn da irgendwo ein Straftatbestand vorliegen sollte, dann möchte ich wissen, welcher § in welchem Gesetzt den beschreibt.