Ganz kurze Frage ...wieviel Lärm darf ein 1967er Fiat 124 (legal)fabrizieren???
Geräuschgrenzwerte
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100db
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soviel?
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inkl radio....
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Nur Fahrgeräusch ist reglementiert. Standgeräusch kann die Polizei prüfen. Muss man halt entsprechend im Schein stehen haben.
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Ich habe 100 db im Schein stehen. BJ '78.
Gruß
Oliver
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Hat er die auch wirklich? Naja ok Frequenzbereich usw. macht das ganze Subjektiv.
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100db.....??????
sicher das du da nicht in der zeile verrutscht bist...?
ich meine die neuen papiere sind zwar unübersichtlich aber das kann ja wohl nicht sein..der 128er hat im stand 70 und fahrgeräusch 77db
100db liegen bereits weit über der schmerzgrenze der zulässigen Arbeitsschutzbestimmungen da ist gehörschutz angesagt....
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Bei mir wurden die Fahrgeräuschwerte in Verbindung mit dem 40er DCNF heraufgesetzt.
Die Schmerzgrenze liegt bei 120 db. Die Arbeitsschutzwerte liegen natürlich weit darunter.
Oliver
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ohweia und damit magst du fahren...? das abba laut
so hat sich meiner mit defekten auspuff angehört -
Ich muß mich korrigieren! Ich habe eben nochmals nachgeschaut und es sind Standgeräusch 95P und Fahrgeräusch 80.
War etwas voreilig, sorry.oliver
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Servus,
hab mich mit diesem Thema mal beschäftigt. Es gibt folgende Grenzwerte:
60Kmh im 2. Gang <= 74dBa
Die Lautstärke im Stand da gibt es laut TÜV keine genaue Werte, ist immer eine Frage des Prüfers. Gemessen wird im Stand bei 4500 um/min
Es gibt für Fahrzeuge vor einem bestimmten Baujahr Sonderregelungen ich glaub vor 1974/75.
Es gibt auch wie gesagt Sondereintragungen wenn man Technisch nicht an die 74 dBa rankommt.
Gruß
Alex -
Fahrgeräusch für Fahrzeug EZ. 13.9.66 bis 30.9.1983 Leistungsgewicht unter 70PS/t zGG 80 dB(A), Leistungsgewicht über 70PS/t zGG 84 dB(A)
(Rili fü die Geräuschmessung an KFZ vom 13.9.66)
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Jo aber Fahrgeräusch juckt ja eigentlich nicht, da es nicht überprüft wird.
Standgeräusch wird bei 2/3 Nenndrehzahl durchgeführt
dB Werte in der Nahfeldmessung werden mit einem P gekennzeichnet. 1m Abstand usw. usf. -
Ein Auto hat das Recht auf deutlich hörbare Arbeitsgeräusche.
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Endlich mal richtige Antworten, danke Jungs
Wenn man einen deutlichen Umbau am Motor vornimmt z.B. 2DCNF Vergaser,
wird auch eine Fahrgeräuschmessung gemacht sonnst trägt der TÜV nix ein. -
Da müsste bei uns am Lausitzring aber mehr Betrieb sein auf dem Normasphalt usw.
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Könnte daran liegen, dass es für die meisten Weberumbauen sowieso schon Gutachten gibt für die Vergaser in Verbindung mit nem bestimmten Luftfilter. In so einem Fall wird der TüVer wohl kaum noch eine Fahrgeräuschmessung verlangen.
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Zitat von rthrued
Fahrgeräusch für Fahrzeug EZ. 13.9.66 bis 30.9.1983 Leistungsgewicht unter 70PS/t zGG 80 dB(A), Leistungsgewicht über 70PS/t zGG 84 dB(A)
(Rili fü die Geräuschmessung an KFZ vom 13.9.66)
Das heißt dann also 84 dB gemessen nach alt Väter Sitte....bei der neumodischen Nahfeldmessung(45° halber Meter 2/3 Nenndrehzahl) würden dann ca 20dB hinzuaddiert (als Ausgleich der unterschiedlichen Meßverfahren)womit man wieder bei 104dB wäre....
Ich glaube ich bin dann noch im grünen Bereich