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  • Zitat von urmelhorst

    Genau darin liegt der Fehler,hier wird nicht versucht jemanden zu helfen,sondern hier wird versucht Geld zu machen.


    Das ist der Beruf von ihm! Der ernährt seine Familie davon (wenn er eine hat). Bitte auch gleich den Bäcker, den Tankwart und überhaupt alle, die gewerblichen Handel betreiben mit verteufeln.

  • Langsam,langsam.
    Nicht gleich gegenseitig die Köpfe einschlagen.Ich habe nie behauptet ein neues Rohr für nen zwanziger zu bekommen,ich habe nur geschrieben das ich nicht bereit bin 20 Euro für ein verrostetes Rohr zu bezahlen,das hab ich im übrigen schon letzte Woche Patrick geschrieben,als er mir es ausserhalb von EBAY angeboten hat.Das er es jetzt im EBAY anbietet,war mir fast schon vorher klar.
    Übrigens:Wenn jemand gewerblich mit Gegenständen handelt,sollte er auch eine ordentliche Rechnung ausstellen,ansonsten ist es einfach nur privater Handel oder illegal.
    Noch unklarheiten??

  • Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk.


    In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Gewerbe ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, selbstständige Tätigkeit, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt wird, mit Ausnahme der Urproduktion, Verwaltung eigenen Vermögens, wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Berufe sowie Dienstleistungen höherer Art.


    In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung. Danach muss jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden; umgangssprachlich spricht man von Gewerbeschein.


    Ausgehend von der in Artikel 12 des Grundgesetzes festgeschriebenen Berufsfreiheit wurde in der Gewerbeordnung die Gewerbefreiheit festgeschrieben. Danach steht es jedem im Rahmen weiterer Gesetze frei, ein Gewerbe zu betreiben und Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.


    Nach der Gewerbeordnung (GewO) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch gelten auch die Land- und Forstwirtschaft, sowie freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater als Gewerbebetriebe, sind jedoch gemäß § 6 GewO dem Anwendungsbereich entzogen. Nach Definition des Einkommensteuer- und Gewerbesteuergesetzes zählen sie nicht dazu, siehe unten Steuerrecht.


    Man unterscheidet Gewerbe in Industrie, Handwerk, Hausgewerbe und Verlagswesen. 1878 wurde in Deutschland die Gewerbeaufsicht eingeführt, die die Einhaltung von arbeits- und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen überwacht und darauf aufbauend Gewerbebetriebe bei groben Verstößen auch schließen kann.


    Ist für die Ausübung des Gewerbes ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig, gilt der Gewerbetreibende als Sollkaufmann und muss ergänzend zu den Bestimmungen des bürgerlichen und Steuerrechts auch die Anforderungen des Handelsgesetzbuches erfüllen.


    Mit dem Recht zur Ausübung eines Gewerbes ist auch die Verpflichtung zur Führung von Büchern verbunden, sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen. Kaufleute nach dem HGB müssen Bilanzen erstellen.
    Steuerrecht
    Gesetzliche (steuerrechtliche) Grundlage ist § 15(2) EStG:


    "(2) Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. (...) Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."
    Daraus ergeben sich die folgenden Tatbestandsmerkmale:
    Selbständigkeit: keine verdeckte, abhängige Beschäftigung, sog. „Scheinselbständigkeit“ (kann vor allem dort vorliegen, wo der Gewerbetreibende ausschließlich für einen Auftraggeber tätig ist, im Franchising-Bereich usw.)
    Nachhaltigkeit: die Tätigkeit wird nicht nur gelegentlich ausgeübt;
    Gewinnerzielungsabsicht: die Tätigkeit muss auf der Erzielung eines angemessenen Gewinns ausgerichtet sein, d.h. vor allem, ein Gewinn darf nicht von vornherein mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein;
    Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftlichen Verkehr: die Waren und Dienstleistungen müssen auf dem Markt angeboten werden, Leistungen werden nicht nur zwischen Privatleuten ausgetauscht;
    nicht Land- und Forstwirtschaft, freier Beruf oder andere selbständige Tätigkeit.

    Nur wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, hat der Gewerbetreibende die Rechten und Pflichten, die das Gesetz an die Gewerbebetriebseigenschaft knüpft. Ein Beispiel: Ein Zuhälter richtet ein Friseurgeschäft ein, welches nach Eigenwerbung ausschließlich „Prominente“ bedient. Es zeigt sich bei der Prüfung, dass keine Aussicht auf angemessenen Gewinn besteht, da weder der Geschäftsinhaber (hat Friseur gelernt und Meisterprüfung bestanden) noch seine Angestellten (er beschäftigt seine Prostituierten als Aushilfskräfte) entsprechende überragende Fachkenntnisse besitzt. Dem Betrieb, der ausschließlich zur Geldwäsche aus verschiedenen anderen Gewerben dienen sollte, ist die Anerkennung der Gewerbebetriebseigenschaft aufgrund fehlender Gewinnerzielungsabsicht zu versagen. So wird Missbrauch verhindert, ohne bspw. andere Gesetze (hier: Geldwäschegesetz) zur Anwendung bringen zu müssen.


    Die Gewinnerzielungsabsicht kann Nebenzweck sein. Gemäß der Abfärbetheorie führt auch ein nur geringfügiger Anteil an gewerblicher Tätigkeit zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.


    Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Gewinneinkünfte.
    Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gewerbe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

  • Moin,


    normalerweise beteilige ich mich an Diskussionen dieser Art nicht, aber ich wundere mich immer über die Diskussionen über den Preis.


    Natürlich ist 20 Euro für so ein Rohr nicht gerade ein Schnäppchen. Die Frage ist nur, wie kommt man dran? Egal ob gewerblich oder privat, man muss sowas ja irgendwann mal irgendwo gekauft haben. Oder: Man hat ein (komplettes) Auto geschlachtet und hat Brocken rumliegen.


    Der Kommentar "Genau darin liegt der Fehler,hier wird nicht versucht jemanden zu helfen,sondern hier wird versucht Geld zu machen." ist unfair. Vielleicht lebe ich ja auf einem anderen Stern, aber wieviel verdient ein gewerblicher Verkäufer an so einem Rohr für 20 Euro, wenn er/sie es auch noch verpacken und verschicken muss - auch wenn er täglich mehrere Pakete zur Post schleppt?


    Mein Tipp:
    Schlachtobjekte suchen. Hier in dem Fall ganz einfach einen 130TC oder 105TC als Teileträger suchen, den zerlegen und die Brocken einlagern. Je nachdem, wo man die Kiste gefunden hat, kommen ja ordentlich Transport- und Benzinpreise dazu (vielleicht Trailer gemietet), der Teileträger kostet auch Geld.... Tja, und dann fragt einen jemand, ob er Teile haben kann... und man wundert sich, dass ich beispielsweise keine Cabrio-Scheiben für 10 Euro verkaufe....


    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    ja ja,die preisfindung bleibt doch stets ein quell der freude! :roll:
    sicher ein grund das immer mehr teile sofort in ebay landen oder gar entsorgt werden,
    man hat einfach weniger diskussionen damit.


    ich für meinen teil weis warum ich keine teile verkaufe oder gar hier anbiete.
    ich erinnere mich da noch an ein koni rot fahrwerk für den 131er das ich einem suchenden user hier für 150€ angeboten hatte,
    ein wie ich dachte durchaus fairer preis.


    ein termin zur abholung wurde vereinbart,der unkommentiert geplatzt ist!
    was macht es schon das ich mir zeit nehmen musste um es herauszusuchen
    und den halben tag mit sinnlosem warten verbrachte??


    1woche danach kam eine PN das er es sich überlegt hätte und ihm 150€ zu teuer währen,aber für 100€ würde er es noch nehmen!!


    meine PN an ihn zurück beinhaltete das das fahrwerk nun 200€ kostet und ich auch nicht das geringste problem damit habe wenn es noch 10 jahre bei mir im regal liegt! :P


    und genau hier kommen wir zum eigentlichen problem bei verkäufen im
    hobbybereich.
    im gegensatz zu gewerblichen händlern muss nicht verkauft werden um sein einkommen zu sichern,
    man kann wenn man will verkaufen muss aber nicht.
    wer teile für sein lieblingsspielzeug hat weis um ihre verfügbarkeit und den aufwand sie zu bekommen falls man sie selbst einmal benötigt.
    entsprechend wird der preis eben gemacht.


    es ist natürlich auch keiner gezwungen zu kaufen oder jeden preis zu aktzeptieren,
    handeln ist durchaus legitim.
    nur sollte man schlauerweise preisverhandlungen nicht in einem thread sondern per PN oder gar am tel. direkt führen.


    und zum guten schluss fällt mir da gerade noch ein satz ein den marcus einmal hier im forum zu einer ähnlichen thematik geschrieben hat:


    "für fiatfahrer wäre wohl geschenkt noch zu teuer!"


    gruss zippo 8)


    zum glück baut fiat keine kühlschränke mehr,sonst müsste ich immernoch warmes bier trinken! :)