• 185/60 13 ist sowieso von Fiat oder Bertone freigegebne für ALLE X1/9...

    Das hat mit ein mal ein Tüvprüfer gesagt, als ich mit den "Telefonfelgen" vom Einspritzer auf einem 1980er X beim Tüv war. Der hat mir die Reifengröße NICHT eingetragen, weil er sagte, da gibts ne allgemeine Freigabe...

    Da hab ich dann gesagt: Wenn die Polizei mich anhält desweg und fragen stellt, schick ich die zu ihnen... 8) :P :D :D

  • Danke euch für euere Tipps. Genau, auf dem Rad steht sowohl Alfa Romeo als auch Ronal. Das ganze mit der Typbezeichnung 3714.024.
    Das Dokument werde ich meinem Prüfer mal zukommen lassen. Arnold habe ich auch angeschrieben.
    Habe noch eine andere Felge mit 7J x 13" gefunden, zu der es ein Gutachten gibt indem der X1/9 mit der besagten Reifengröße von 185/60/13 steht.

    Ich werde berichten...

    Hallo Kilo,


    Welche 7“ Felge ist denn das die mit 185/60 freigegeben ist?

  • Moin,


    FYI: ich hatte Kontakt zu Ronal, die Felgen mit der Bezeichnung 3714.024 sind scheinbar keine Ronal A1. Die genaue Bezeichnung der Räder konnte aber noch nicht geklärt werden. Alles gesammelten Nachweise haben dem Prüfer bisher nicht gereicht....

  • Moin,


    FYI: ich hatte Kontakt zu Ronal, die Felgen mit der Bezeichnung 3714.024 sind scheinbar keine Ronal A1. Die genaue Bezeichnung der Räder konnte aber noch nicht geklärt werden. Alles gesammelten Nachweise haben dem Prüfer bisher nicht gereicht....

    Genau aus dem Grund habe ich dann aufgegeben, diese Felgen zu versuchen, eintragen zu lassen.


    Ich hab auch noch einen Satz...

    Da gibt es aber keine Nummer, die zum Vergleich zu gebrauchen ist... Ist leider so... ;( :/

  • Man könnte auch ohne Eintragung fahren. Eine nicht erfolgte Eintragung ist eine Obliegenheitsverletzung. Wenn diese vorliegt und die Versicherung nicht zahlen will, greift dieser Abschnitt der AGB und man muss sich in der Regel mit 5000,-€ beteiligen. Dies ist extra dafür da, daß man sich nicht finanzielle ruinieren kann. Zu dem muss der Unfall noch durch das nicht eingetragene Teil maßgeblich verursacht worden sein. Wenn man jemandem z.B. die Vorfahrt nimmt, ist das egal auf welchen Felgen man das macht.

  • Also 185 auf 7 Zoll ist einfach schwierig, bei 7 Zoll sollten es 195er sein

    Die maxilite habe ich niemals eingetragen bekommen, entweder wurde das Teilegutachten nicht akzeptiert ((Anbaugutachten erforderlich ) oder die Einpresstiefe war jenseits der 2 % Spurverbreiterung.

  • Man könnte auch ohne Eintragung fahren. Eine nicht erfolgte Eintragung ist eine Obliegenheitsverletzung. Wenn diese vorliegt und die Versicherung nicht zahlen will, greift dieser Abschnitt der AGB und man muss sich in der Regel mit 5000,-€ beteiligen. Dies ist extra dafür da, daß man sich nicht finanzielle ruinieren kann. Zu dem muss der Unfall noch durch das nicht eingetragene Teil maßgeblich verursacht worden sein. Wenn man jemandem z.B. die Vorfahrt nimmt, ist das egal auf welchen Felgen man das macht.

    und wo liegt die Strafe, wenn mal einer von der Rennleitung genauer hinschaut? Erste Recherchen ergaben einen Punkt und um 100€. Das wäre ja überschaubar...

  • Also 185 auf 7 Zoll ist einfach schwierig, bei 7 Zoll sollten es 195er sein

    Die maxilite habe ich niemals eingetragen bekommen, entweder wurde das Teilegutachten nicht akzeptiert ((Anbaugutachten erforderlich ) oder die Einpresstiefe war jenseits der 2 % Spurverbreiterung.

    Ich schlussfolgere: es ergibt also auch keinen Sinn maxilite Felgen mit 128er Gutachten zu kaufen, wenn man eine Eintragung beabsichtigt. Damit hatte ich als Plan B geliebäugelt... allerdings ganz schön viel Geld um am Ende auf die Willkür des Prüfers angewiesen zu sein.


    Für die anstehende HU hab ich ihn nun erstmal auf im alten Schein bereits eingetragene CD91 gestellt. Ich hoffe die Eintragung kann übernommen werden.

  • Das ist so nicht ganz richtig. Wenn es für diese Felgen für den 128er eine Anbaugenehmigung gibt, kann man die problemlos eintragen. Ich hatte damals nur das Teilegutachten mit der Impact-Prüfung ( TÜV Austria) und die Aussage......damit ist es problemlos eintragbar. Die Prüfung mit Teilegutachten erfordert eine Einzelabnahme. Und es ist auch nicht ganz richtig,daß der Willkür des Prüfers zuzuschreiben.

    Dem Hersteller sollte die 2 % Regelung der Spurbreite bekannt sein -und somit müßte er Felgen mit der maximal zulässigen ET anbieten.

    Und jetzt kommt das ,was sofort wieder "Streiter " auf den Plan ruft, nämlich die Aussage ......such dir einen anderen Prüfer.

    Ja, kann sein man findet ihn, aber leider ist es eben so, daß derjenige Prüfer,der das abnimmt es auch auf seine eigene Kappe nimmt. die Prüforganisation steht nicht hinter ihm.

  • Manchmal finde ich eure gesetze gut, wiederum finde ich es hier in der schweiz einfacher, ich habe bei meinem 128 die cd 30 von maxilite eigetragen bekommen, beim A112 fahre ich 7x13 et 25 mit Spurplatten dann komme ich auf et 20 und mit 175 Reifen das auch aus der tolenz einer 7 zoll felge liegt. Hier in der Schweiz brauchte ich nur eine Freigabe des Reifenherstellers, ging eigentlich problemlos, mit Et 20 währe ich auch über der 2% toleranz, jedoch gibt es hier ein Gesetz, wenn im Fahrzeugschein keine ET der Originalen Felgen drinnsteht, ist es rechnerisch zu ungenau, und es darf 4% auf die gesamtspur gegeben werden. Vileicht habt Ihr ja in Deutschland auch so ein Schlupfloch. Viel Erfolg

  • Das geht auch über 2%


    Als Tuner mit Ingenieuren kann man an jedem Fahrzeug Achsscheerbelastung und max Grenze des Lenkrollradiuses berechnen.

    Das wird nachgewiesen und mit Praxistests nach TÜV Vorgaben rausgefahren und Belastungstests gemacht.

    Daraus entsteht eine Bauteilgenehmigung bzw. Anbaugutachten welche dann für diese Felgen für das geprüfte und freigegebene Fahrzeug gelten.

    Diese Gutachten waren -klar- teuer und wurden gar nicht oder exklusiv herausgegeben. Ich war damals sehr eng mit Richard vom Tuner MERKUR, ich habe mitbekommen wieviele 10k DM das alles kostete, er hat damals den Turbokit für die Chinque und Seicentos entwickelt. Inkl. 10.000 km auf dem Hockenheimring.


    Es gibt somit durchaus Felgen mit Zulassung über die 2% Serienspurbreite. Bei Fiat Uno Turbo ist es die KBS 7x13 mit ET0 an der VA.

    Original soll'n die anderen fahren.

  • das meinte ich mit der Besserwisserei. Dann nenne dem Themenersteller doch bitte die passende Felge ( mit ABE) und zig Tausend Euro wollte er auch nicht investieren. Man kann sicherlich stundenlang über ganz spezielle Prüfungen reden, das interessiert aber den Fragesteller nicht.

    Ärgert mich immer wieder.

    ...... ich habe die Reifenkombination X ohne Probleme ganz legal eingetragen bekommen. Frage . Wo bitte,kann ich da hinfahren ? -Antwort : nein ,der macht es nur für mich.

    Das hat auch nichts damit zu tun , ob das Auto handwerlkich super gemacht ist oder eine Grotte. Wenn es durch den TÜV kommt muß eben diese , vollmundig angekündigte legale Rad-Reifenkombination eingetragen werden - andernfalls wäre es ein Gefäligkeitsgutachten.

    Frag einfach nach den Stundenverrechnungssätzen der jeweiligen Prüforganisationen für die von dir oben genannten Berechnungen..

  • Servus nullzwo,


    ich will Dir nix, ich stelle nur meine Erfahrung und Meinung dagegen. Deswegen gilt Deine Erfahrung auch.

    Ich möchte nur deutlich machen, das es differenziert zu betrachten ist.


    Und ja, wenn man Kontakte (die sich über Jahre aufbauen und pflegen Zeit brauchen) und entsprechend Geld hat (in CH + AT z.b. ist es völlig normal mehrere 1000€ für eine Eintragung zu zahlen) ist es leichter.


    Wir haben in unserem 238er Kreis einen KFZ Meister und Ingenieur der einen JTD Punto Motor inkl. Bremsen, Achsen, Rahmenumbau und Abgasgutachten eingetragen bekommen hat: "Weils gscheit gmacht isch"


    Das ist keine Besserwisserei, sondern erFAHRung.

    Original soll'n die anderen fahren.