850 / 1000 TC / TCR Originalität ?

  • Hallo,


    hier der Report über einen handwerklich sauberen und auch recht aufwendigen Umbau:


    Da steckt richtig Geld drin und das hat auch Zeit gekostet ( Anmerkung: Sehr sogar ich als Laie ! ).


    Was mich allerdings massiv irritiert, ist die Tatsache, daß das Auto von hinten angeschlagenen Türen auf vorne angeschlagene umgebaut worden ist: "Fiat 600 Grundmodell Bj. 1959 auf 1964er Abarth TC 1000 aufwändig umgebaut" Ja- wer macht denn so was :confused: ??? Zudem sind Instrumente mit englischen Bezeichnungen eingebaut worden.... Na, ich weiß nicht...

  • Hallo Udo,


    man nehme einen alten Brief, und eine nicht so alte Karosse und Baut auf.
    Macht Sinn den ab 69 gabs ASU, da kannst du in so ein Auto keinen modernen Motor Verbauen.


    Michael

  • Hallo zusammen,
    Michael hat sicherlich recht und keine Angst vor der AU (ASU), ohne die es keine HU gibt, von der Ottomotoren (Fremdzündungsmotor) mit Erstzulassung vor dem 1.7.1969 (Beginn der Abgasuntersuchung mit AU-Plakette) ausgenommen sind. Diese und weitere Ausnahmen kann man in der StVZO § 47a, in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIa StVZO, nachlesen. Vor diesem Stichtag dürfen diese Motoren im Leerlauf max 3,5% CO immitieren.

    Ab 01.10.1971 wird es mit den hier gerne verbauten A-112 HP58/70 Motoren eng, weil nämlich mit diesem Stichtag die Einführung von Abgasgrenzwerten vom Gesetzgeber beschlossen wurde, die in einem Abgasgutachten nachgewiesen werden müssen. Das Gutachten beinhaltet einen Fahrzyklus nach ECE-Richtlinie, der auf einem Rollenprüfstand mit Abgasmeßeinrichtung gefahren wird. Für das geprüfte Fahrzeug, in diesem Fall der Autobianchi A-112 HP58/70, wurde ein Mustergutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt. Eine sog. Teile-ABE kann für ein Bauteil in einem bestimmten Fahrzeug erteilt werden. Jede nachträgliche Änderung, die Auswirkungen auf die Abgasemissionen haben kann, wie z.B. ein anderer Motor, Vergaser, Auspuff oder eine andere Getriebeübersetzung, lassen die Betriebserlaubnis erlöschen, sofern die Teile kein Mustergutachten oder eine ABE aufweisen. Trifft also zunächst mal so immer zu bei demn hier praktizierten Einbau eines A-112-Motors in den 600-er, 850-er (mit Drehrichtungsänderung), 127-er etc. Soviel erst einmal zur Erläuterung für die Spätgeborenen.


    Besonders eng wird es ab dem 01.10.1983, ab diesem Datum mußten auch ältere Fahrzeuge bei Änderung an Motor, Auspuff, Getriebeübersetzungen usw. die Geräuschgrenzwerte nach EG-Richtlinie 70/157/EWG einhalten. Die schwarzen pseudo-ABARTH-Auspuffrepliken aus der Bucht erfüllen diese Richtlinie sicherlich nicht.


    Eine Einzelabnahme ist häufig sehr teuer und führt immer wieder zu den vielgeführten Diskussionen und Fragestellungen, wo und wie kann ich so etwas machen lassen ? Nachstehend ein kleiner Leitfaden:


    - Beim TÜV-Rheinland kann man z.B. ein Abgasgutachten nach den Vorschriften der EG-Richtlinie 70/220/EWG an der FH Iserlohn machen lassen (müssen), weil seit 2008 keine Motoren mehr ohne Abgasgutachten umgebaut werden dürfen (in Italien und Frankreich komplett verboten, weshalb man dort auch keine gepimpten Fahrzeuge im Straßenverkehr sieht, achtet mal darauf bei Euren Reisen). Für ca. 700.- EUR wird dort gemessen wo man steht , ohne Gutachten. Die Messung beinhaltet 3 Vollastfahrten, um die Rückstände aus der Abgasanlage zu verbrennen, dann eine Pause von 6h bis die Motoröltemperatur unter 30° C absinkt und dann eine Messung nach NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus), also 20 Minuten fahren zwischen 0-120 km/h auf der Rolle. Die Roll.- und Fahrwiderstände werden anhand einer Tabelle bestimmt, oder man erstellt ein eigenes Fahrwiderstandsgutachten, das um die 2.000.- EUR kostet.
    - Fahrgeräuschmessungen nach den Vorschriften der EG-Richtlinie 70/157/EWG.
    - Motorleistungsmessung nach der EG-Richtline 80/1269/EWG
    - Höchstgeschwindigkeitsmessung nach der ECE-Regelung Nr. 68
    - Möglicherweise die Überprüfung der Bremswirkung und der Bereifung bei der gesteigerten Höchstgeschwindigkeit.
    - Eine EMV(Elektromagnetische Verträglichkeit) muss nicht gemacht werden, die muss erst für Fahrzeuge ab Baujahr 2002 gemacht werden.


    Noch Fragen ?


    Schöne Ostertage wünscht ABARTH-Klaus