Bezüglich des Drucks auf die Dome...
Wenn ich mich recht erinnere, ist das Fahrwerk von Jürgen nur in Verbindung mit einer hinteren Domstrebe zulässig (laut mitgelieferter ABE). Ich kann das am Montag nochmals prüfen.
Und hier in Österreich ist es eine ähnliche Sachlage wie in der Schweiz - alles viel zu streng. Ich hatte erhebliche Mühe das Fahrwerk hier einzutragen, da der Ausfederweg für österreichische Norm zu gering war (ist).
Brauchst Du nicht zu machen. Du hast also auch alles gelesen?
Das was ich da oben ein bisschen zynisch verpackt habe ist aus dem Teil heraus. Ich kann den Wortlaut hier nochmals wiedespiegeln, wenn es jemand will... Diese Domstrebe wird sogar mit der Art.-Nr. erwähnt und ist auch von der FK-Automotive.
Im Wortlaut wird explizit darauf hingewiesen, dass der Umbau nur mit dieser Domstrebe in die Anbaugenehmigung aufzunehmen sei. So der TUeF aus München!!!
!!!Ergo: Hat auch Deutschland strenge Richtlinien. Nur in diesem Forum werden diese schlichtweg ignoriert!!!
Was schlussendlich jeder einzelne daraus macht ist in seinem Ermessen und das soll auch mir recht sein. Jeder hat da etwas spezielles drauf. Finde ich auch gut so. Aber wenn einer hier Rat aufsucht und schon seine Bedenken ausspricht, soll man auch entsprechend auf solchen Details eingehen oder zumindest einem davon aufmerksam machen, Gents!
Genau wegen diesem Verhalten sind ja die Spielregeln da draussen so steng geworden.