Frage zwecks tüv

  • hallo bin ja dabei meinen 127er umzubauen deshalb wollte ich fragen wie dass aussieht braucht man eine lüftung und ein amarturenbrett dass komplett rüber geht mfg

    Fährste quer, Siehste mehr ! ! !


    Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit Waagerecht zum Ohr hin abfließen ! ! !

  • Heizung+Lüftung sind eigentlich Pflicht.


    Allerdings: warum stellst Du dem Metzger Fragen zum Brot? Werde bei dem vorstellig, der den Wagen auch abnehmen soill. Besprich mit ihm alles, bzw. such einen Prüfer, der das mit Dir durchziehen will.

  • lass die lüftung drin. wenns mal regnet hast du auch bei einem rennauto ne lüftung nötig. kommt nicht besonders gut, wenn du versuchst mit 5 punkt gurt die scheibe frei zu wischen.
    mfg sebastian

  • Zitat von Dr. Drehzahl

    hallo bin ja dabei meinen 127er umzubauen deshalb wollte ich fragen wie dass aussieht braucht man eine lüftung und ein amarturenbrett dass komplett rüber geht mfg


    Hallo,


    da dein Auto eine Bauartgenehmigung hat also FZ-Brief sind keine Änderungen wie zb. das entfernen vom Armaturenbrett erlaubt, da erlicht die Betriebserlaubnis. Es sei den An oder Umbau teile haben eine
    Zulasung oder Prüfzeichen. (Einzel-Betriebserlaubnis, Teilegutachten,Unbedenklichkeitsbescheinigung)


    ABER!


    (1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat die oder der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt die oder der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass sie oder er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug gemäß § 19 Absatz 1 vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Genehmigungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorgesehen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II.


    Dieser Text sagt, findest du einen Tüv Prüfer der dir das zb.Selbstgebaute
    Armaturenbrett einträgt dan geht dieses auch.


    Bei mir war es so, ich hatte aber genug Bilder vom ORIGINAL.


    Zur Lüftung sagt der Gesetzgeber!


    § 35c Heizung und Lüftung.


    Geschlossene Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen ausreichend beheizt und belüftet werden können.


    Viel Spass ENZO :roll:

  • Zitat

    Geschlossene Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen ausreichend beheizt und belüftet werden können.


    Wobei bei Enzo's tollem Abarth bekommt man bestimmt auch ohne Heizung war beim fahren :roll:


    Flash

  • Die BE kann wohl nach aktueller Rechtssprechung nicht mehr so einfach erlöschen.
    Die wird bei Zulassung erteilt und gut.
    Für nicht eingetragenes Zeug gibts halt 50Euro und paar Punkte, das wars.
    Was der Cop vor draus macht steht natürlich auf'm anderen Blatt.

  • gut dann werde ich dass wohl lieber lassen welches armaturenbrett kann ich dann verbauen weil dieses echt hässlich ist mfg

    Fährste quer, Siehste mehr ! ! !


    Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit Waagerecht zum Ohr hin abfließen ! ! !

  • Das mit der Versicherung ist meines Wissens so nicht ganz richtig. Die Versicherung muss nachweisen, dass das illegale Teil zu dem Schaden beigtragen hat.
    Wenn ich einem die Vorfahrt nehme, spielt z.B. die Bereifung oder der Auspuff keine Rolle. Ansonsten ist die Leistungsfreiheit der Versicherung i.d.R. auf 5-10.000 € begrenzt, so dass man sich zumindest nicht lebenslang ruiniert.

  • 5000 Euro soweit ich weiß und das Kausalzusammenhang muss gegeben sein.
    Wenn ich zu schnell war interessiert niemand die Rückleuchte die nich eingetragen ist... ne Bremse oder Motortuning aber schon eher.