Ronal Kleeblatt 7x13

  • Der Uno 70S hat eine Traglast VA 620kg, HA 670kg


    Der liebe Ulix hat mir das Gutachten für den Ford Escort zukommen lassen.

    Darin ist ein Festigkeitsnachweis der Felge aufgeführt welcher eine zul. Traglast von 365kg für die Felge bestätigt.

    Somit hab ich 730kg zul. Traglast auf der Achse nachgewiesen :)

    Damit sollte das gut klappen, ich bin guter Dinge.


    Viel Glück!

  • Vergleichsgutachten sagen gar nichts aus,unterschiedliche Spurbreiten der Autos, und schon scheitert eine Felge mit der gleichen ET, wenn die 2 % der Spur bei dem anderen Auto überschritten werden. Eigentlich wollen die Prüfer ein Anbaugutachten sehen in dem eindeutig die Verwendung für das jeweilige Auto steht. Ich kann nur vor Felgen mit einem Teilegutachten warnen, das wird sehr schwer mit der Eintragung.

  • und die ewige Diskussion.....bei uns geht das immer noch, mein Prüfer trägt das ein usw. bringt den Fragestellern nichts, es sei denn, diejenigen, bei denen es immer gelingt, helfen dem Themenstarter,indem sie ihm per PN, nach Absprache mit ihrem Prüfer, die Adresse sagen. Mit einem Gefäligkeitsgutachten ist hier niemanden geholfen. Auch ältere Gutachten können ihre Gültigkeit verlieren, die müssen oft verlängert werden. Was jedoch immer noch Bestand hat, sind Eintragungen, aber eben nur für dieses Fahrzeug. Und natürlich haben die Prüfingenieure einen Ermessensspielraum, aber mal ehrlich, die begutachten im Jahr hunderte Fahrzeuge, wenn sie den einen, mit den Sonderwünschen, lieber nicht nehmen, denn das müßte auch noch ein Zweiter nachprüfen und und und ... Dann ist der Antragsteller sauer auf ihn, aber dem Prüfer fehlt es deshalb nicht an Arbeit und er hat seine Ruhe.

  • Hallo,

    ich habe mich schon selber über mich geärgert,daß ich überhaupt zu dem Thema etwas gesagt habe. Ich habe das mal aus der Sicht des Prüfers geschrieben .Das sieht eben so aus, daß dein Auto eine KBA Nr. hat. Die Felge die du eintragen möchtest hat auch eine KBA Nr. Passen die nicht zusammen,bleibt die Einzelabnahme. Und eine Felge mit der ET 5 ist keine Felge mit einer ET 0. Es ist eine ET 5 mit Spurplatten. In deiner Zulassung steht die ET deiner Felgen, die Spurweite deines Auto entnimmst du den technischen Daten. Die Spurweite darf um 2 % überschritten werden. Wenn dein Auto 1500mm Spurweite hat, kannst du maximal 2x 15 mm Spurplatten rauf machen oder eben eine Felge ,bei der die ET die 2 % nicht überschreitet. Es können aber auch Zubehörfelgen eingetragen sein, die eine kleinere ET als deine originalen haben, aber eben in diesem 2 % Rahmen. Der Prüfer kann heutzutage nicht einfach Daten aus einer Kopie übernehmen, in der Kopie, bzw in einem Brief steht das Endergebnis einer Begutachtung eines anderen ,meist damaligen Prüfers. Der Prüfingenieur muß aber den Rechenweg nachweisen können - und das auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Das wird auch noch einmal gegen geprüft. Natürlich kannst du auch deine gewünschte Rad-Reifenkombination berechnen lassen, z.B, in Klettwitz bei der DEKRA. Das kostet ein Vermögen . Achsschenkel u.v.m muß berchnet werden. Wenn du jemand findest, der das verantwortet und einträgt, dann kannst du anderen vielleicht helfen mittels per PN, aber ich würde das dann nicht öffentlich im Forum machen. Glücklich ist, wer einen alten Brief (und natürlich das dazugehörende Auto) hat, die Eintragungen haben nämlich Bestandsschutz

  • Hi nochmal,


    wie gesagt, es hat sich beim Thema Einzelabnahmen einiges geändert.


    Eigentlich ganz einfach das Ganze, Du brauchst für genau DIESE Felge ein Gutachten das die nötige Traglast bescheinigt und darfst die 2% Spurverbreiterung nicht überschreiten.

    Vorausgesetzt Freigängigkeit Reifenabdeckung und Abrollumfang sind gegeben.


    Und wie Nullzwo schon beschrieben hat, wird inzwischen jede Einzelabnahme von der Bündelungsstelle überprüft und frei gegeben oder auch nicht, deswegen sind die Prüfer ja so vorsichtig geworden.


    Briefkopien und Vergleichsgutachten sind leider Geschichte und dürfen nicht mehr als Arbeitsgrundlage für die Eintragung hergenommen werden.


    Das sind leider die Fakten für eine LEGALE Eintragung.


    VG

    Udo