• Hallo!
    Habe eine Frage bezüglich Import eines angemeldeten Autos aus den Niederlanden.Ist es besser das Fahrzeug abgemeldet zu übernehmen oder kann ich das angemeldete Fahrzeug nach Hause fahren?Was ist der weitere Werdegang, komplette TÜV-Abnahme+dann zur Anmeldung?Oder wird die MOT vom EU-Ausland(EU-Standards) akzeptiert?Glaube ja eher nicht,ist ja schließlich ne Geldquelle für die armen Überprüfungsvereine.
    Für Tipps+Hinweise herzlichen Dank vorab.
    Gruß Chris

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Chris,
    die Arbeit bzw. Kosten für die armen Überwachungsorgane bleiben die gleichen. Mein letzer Kauf war auch so einer aus den Niederlanden - allerdings abgemeldet, da das Fahrzeug wegen diverser Mängel damals keinen (deutschen) TÜV bekommen hatte. Evtl. musst Du bei Oldtimern z. B. auch noch eine Warnblinkanlage nachrüsten, weil die damals nicht in allen Ländern Pflicht war.
    Für die Wiederzulassung bei uns in D brauchst Du dann ohnehin eine Neuabnahme mit dem üblichen Papierkram. Nach der erfolgten Abnahme kriegst Du dann die Daten für die neue Zulassung - und dort dann auch die neue Zulassungsbescheinigungen Teil I und II inkl. neuer Kennzeichen.


    Erzähl doch mal - was hast Du denn diesmal wieder Schönes gekauft...etwa wieder einen 127...so wie früher???

  • Hallo!
    Habe ein Auge auf einen 133iger gelegt,der sogar noch angemeldet ist.Werde die Tage mal einen Abstecher in die nachbarlichen Gefilde machen.Bin halt nur am Überlegen,ob ich den zurück fahre,sofern ein Abschluss zustande kommt, oder lieber den Hänger in Schlepptau nehme.Weiß eben nicht, ob ich den hier so einfach abmelden+die Papiere behalten kann.Wollte morgen mal im Nachbarkreis bei der Zulassungsstelle anrufen,da die dort zuvorkommender sind als hier vor Ort.Sage nur rotes Sammlerkennzeichen oder neue Kfz-papiere beantragen-null Reaktion.
    Gruß Chris


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    Für die Wiederzulassung bei uns in D brauchst Du dann ohnehin eine Neuabnahme mit dem üblichen Papierkram. Nach der erfolgten Abnahme kriegst Du dann die Daten für die neue Zulassung - und dort dann auch die neue Zulassungsbescheinigungen Teil I und II inkl. neuer Kennzeichen.
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    Frag v o r h e r aber mal, was das ( § 21 und § 23 StVZO ) kostet !