E-Kennzeichnung von Reifen bei unseren alten Autos

  • Folgendes habe ich auf einer Seite gefunden, die Semis von Avon mit in der Regel Straßenzulassung verkauft:

    Zitat "Alle ACB 10 Reifen sind von der Kennzeichnung gem. EG-Verordnung (EC 1222/2009) ausgenommen, da sie ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt, deren EZ vor dem 01.10.1990 erfolgte."

    Ich war bis jetzt der Meinung man dürfte grundsätzlich keine Reifen mehr ohne E-Kennzeichnung auf der Straße fahren., weil man sonst die Zulassung verliert.

    Gibt es da etwa eine Ausnahme für unsere alten Autos mit Baujahr vor 1990???

    Das würde nämlich bedeuten, dass man mit so mittlerweile exotischen Größen wie 175 50 13 wieder eine größere Auswahl wie z.B. den Nankang NS 2-R hat.

    Weiß da einer zufällig etwas drüber?

  • Ob das wirklich so ist, weiß ich nicht.
    Aber: meine Nankang NS2-R haben eine E-Kennzeichnung. DOT von 2015, allerdings in 185/60R13.
    Meines Erachtens haben nur die Yokohama A048 keine E-Kennzeichnung mehr.
    Und ja, in 175/50R13 wird die Auswahl sehr, sehr klein. Leider stellt Nankang den neuen AR1 nicht in der Größe her. Das wäre eine sehr gute Alternative zum A048. Der NS2-R ist eher ein UHP als ein Semi. Aber immernoch besser als jeder Strassenreifen.

  • Die soften NS2-R in 175/50x13 haben auch keine E-Kennzeichnung, nur die medium haben das E04 auf dem Reifen. Fahre gerade die medium vorne und die soften hinten und hoffte seit 2 Veranstaltungen auf Regen, aber der Wunsch hat sich noch nicht erfüllt. Auch wenn es kein richtiger Semislick ist, bin ich mit der Bodenhaftung auch auf trockener Fahrbahn ziemlich zufrieden.

  • Moin Joachim,
    ich fahre die NS2-R ja auch seit ca. 2-3 Jahren auf meinem X1/9 - ebenfalls die weiche Mischung (120).
    Und ich bin auch zufrieden, wie gesagt, die Reifen sind besser als jeder Strassenreifen.


    Erstaunlicherweise haben meine NS2-R das besagte E-Kennzeichen.
    Kann das wirklich nur an der anderen Reifengröße liegen?


    Aber vielleicht kann ja jemand die ursprüngliche Frage noch sicher beantworten, nämlich ob die E-Kennzeichnung bei unseren Altfahrzeugen wirklich notwendig ist.


    Gruß
    Michi

  • Danke euch für die Infos. Also lt. Nankang selber haben die NS 2-R 185/60 13 das für die Straße notwendige E-Prüfzeichen, die 175/50 13 NICHT. Der Reifen ist unter den Ausnahmen auf der Website genannt.


    Daher bin ich sehr positiv überrascht, dass afficionado schreibt seine in Medium haben das Zeichen. Das wäre ja super!!! Kannst du bitte mal ein Foto machen und hier einstellen, nicht dass wir irgendwie aneinander vorbei schreiben.


    Selbst in Medium vermute ich mal ist der Reifen immer noch deutlich besser als die beiden noch verbleibenden Straßenreifen von Yokohama und Nankang. Der NS-2R sieht ja vom Profildesign her so aus, als würde er gerade bei Nässe sehr gut funktionieren, was ja für die Straße Sicherheitsreserven bedeuten würde, wenn man doch mal in den Regen kommt.


    Wie seid ihr die den NS-2R fahren mit den Rundlaufeigenschaften zufrieden? Ich hatte gerade mit anderen Reifen starke Probleme mit Höhenschlag. Der machte sich beim leichten A112 durch massives Schlagen in der Lenkung ab 80 kmh bemerkbar. Beim Nankang alles schön ruhig auch bei hohen Geschwindigkeiten?

    • Offizieller Beitrag

    ... vielleicht kann ja jemand die ursprüngliche Frage noch sicher beantworten, nämlich ob die E-Kennzeichnung bei unseren Altfahrzeugen wirklich notwendig ist.

    Werde ich hier ignoriert?


    "BAG-Pflicht für Luftreifen ab EZ 10/1998."

  • Habe mir das nochmal angesehen und werde auch nicht wirklich schlau draus. Ich fürchte da kann nur ein TÜVer oder ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsverdreher weiterhelfen können und auch nur dann, wenn die wollen und sich auskennen.


    Also, hier ist der §22a StVZO
    § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile


    Dort heißt es
    1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
    1a.


    Luftreifen (§ 36 Absatz 2);



    Und dann im dort genannten § 36 Bereifung und Laufflächen stehen jede Menge Auflagen.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle PKW mit Zulassung vor EZ 10/1998 von diesen ganzen Bestimmungen ausgeschlossen sind. Das wären dann auch Golf3 und Konsorten, deren Fahrer das nicht berücksichtigen müssten bei ihrer Reifenwahl. Niemals...


    Zumal ja auch in meinem ersten Post mit dem Zitat über die Avon-Reifen von einer EZ vor dem 01.10.1990 die Rede war. Alles sehr merkwürdig.


    Jetzt kommt wieder Offtopic:
    Aber wenn die Nankang NS-2R in 175/50 13 MEDIUM eine E-Kennzeichnung haben, dann wäre vielen von uns ja schon weitergeholfen. Irgendwann werden wir vermutlich keine Reifen mehr bekommen. Gibt ja eh nur noch 2 Hersteller.

    • Offizieller Beitrag

    Gerd: Der Link zu den Texten allein beantwortet ja nicht die Frage - der Haken besteht ja in der komplizierten und manchmal fiesen Auslegung der Texte.


    Ich hab mal versucht, den Gesetzestext zu lesen und gleichzeitig zu verstehen...das mit der "BAG-Pflicht" ist wohl nicht so einfach...


    Eine Bauartgenehmigung für ein Fahrzeugteil wird m. E. erst dann erteilt, wenn dieses Fahrzeugteil bestimmte Voraussetzungen erfüllt und entsprechend gekennzeichnet ist.


    Und diese Bauartgenehmigung gilt seit 1998 auch für Reifen (bis dahin galt wahrsch. eine anders lautende Bestimmung)


    Für mich heißt das: Der Reifen hat KEINE Bauartgenehmigung, wenn dieser seit Oktober 1998 nicht entsprechend (also mit E-Kennzeichnung) versehen ist.


    Schlagt mich wenn ich das falsch interpretiert habe - aber allein beim Lesen wird einem ja schon schwindelig....

    • Offizieller Beitrag

    Der Reifen hat KEINE Bauartgenehmigung, wenn dieser seit Oktober 1998 nicht entsprechend (also mit E-Kennzeichnung) versehen ist.

    Im Prinzip ist das richtig. Es gibt allerdings noch andere Kennzeichnungen außer dem E (siehe ), nämlich die gute alte Wellenlinie und die Kennung "KBA".

  • Geisterfahrer: ich habe beim Lesen Deiner Links (Danke dafür) eine für die Problemstellung exakt passende Lösung leider nicht gefunden.
    Du wirst hier definitiv nicht ignoriert!


    Interessant in dem Zusammenhang finde ich, dass Yokohama den Semi A048 jahrelang mit E-Kennzeichen hergestellt hat und nun vor Kurzem (2 oder 3 Jahre) erst ohne eine entsprechende Kennzeichnung. Wenn Yokohama vorher eine Genehmigung für den Reifen hatte, wieso ist die dann plötzlich weg??? Der Reifen selber wird ja gleich geblieben sein...

  • 1998 betrifft wohl das Baujahr der Reifen.

    Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408◄) ist diese Kennzeichnung
    der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge keine Reifen
    montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht aufweisen. Im
    Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer Mangel" am Fahrzeug eingestuft.
    Ausnahme: Runderneuerte Reifen (siehe Seite 10/11).


  • Ich habe noch folgendes gefunden:


    Von der ECE-Kennzeichnungspflicht für Neureifen sind ab dem Herstellungsdatum 1. Oktober 1998 auch Oldtimer-Reifen nicht ausgenommen. Das bedeutet, dass nicht nur Pkw-, Lkw- und Zweirad-Neureifen ab DOT 408◄ ECE-Kennung besitzen müssen, sondern auch Oldtimer-Reifen. Wenn Sie Reifen ab DOT 408◄ auf Ihren Oldtimer montieren und diese keinen ECE-Kennung haben, verliert Ihr Automobil die Allgemeine Betriebserlaubnis.


    Dann steht da ganz unten aber auch noch etwas leicht kryptisches das sagt dass wenn der Reifenverkäufer eine bestimmte Bestätigung beilegt, auch eine Reifen ohne E legal sein kann:


    Zitat

    4. Weichen Oldtimer-Reifen von den oben genannten Reifenaufschriften ab, wird eine Ausnahmegenehmigung von der ECE-Kennung und ihren geforderten Standards erforderlich. Abweichende Aufschriften oder Kennzeichen auf Oltimer-Reifen dürfen keinesfalls zu Verwechslungen mit den geforderten Kennzeichnungen führen. Im Ausland hergestellte Reifen sind von der Regelung jedoch ausgenommen. Importeure und Händler solcher Reifen, die nicht der ECE-Kennung entsprechen, geben beim Verkauf zur Verwendung im Gebiet, wo die StVZO gilt, eine schriftliche Bescheinigung an den Kunden weiter. Mit dieser Bescheinigung kann der Fahrzeugbesitzer die auf den Reifen nicht gekennzeichneten Angaben nachweisen. Sie ist deshalb immer mit zu führen.

  • Hier gibt es die Vorgabedokumente im Original:


    Tatsächlich steht in der regelung 30 auf Seite 2 dass Oldtimer ausgenommen sind.


    In diesem Thread kann man angeblich eine Bestätigung vom TÜV runterladen (zweitletzter Post), dazu musss man sich aber in dem Forum anmelden:
    Das Forum passt zu "uns" ja wie die Faust aufs Auge. :D:D

  • Ich habe das Schreiben. Es ist an eine amerikanische Reifenfirma adressiert und es werden explizit "tires designed for vintage cars" erwähnt. Damit ist uns m.E. nicht geholfen. Aber der Ersteller des Schreibens ist "Manager Tires and Wheels" beim TÜV Süd, mal sehen, ob es den noch gibt.