Duplikat Fahrzeugpapiere

  • Hallo Gemeinde, wo bekomme ich ein Duplikat eines Fahrzeugschein/ fahrzeugbrief in Deutschland her. Bei welchem amt kann ich mich da wenden?

    Dofe Frage aber bin aus der Schweiz und kenne eure Ämter nicht.

    Beim letzten Import hatte ich den Schein, aber beim aktuellen hier in der schweiz gekauften Oldtimer fehlt er.

  • servus.

    Zulassungsstelle ist für dich zuständig.

    Und eigentlich der Kreis wo das Auto zuletzt angemeldet war. Kannst aber mal in grenznähe probieren.

    Du brauchst eine eidesstattliche Versicherung des letzten Halter dass die Papiere verlustig sind. Dann dauert das ganze drei Wochen wenn du Glück hast.

    Aber wie das geht mit Schweizer Melde Adresse und Pass kann ich dir nicht sagen.

    Das wird schwierig. Hast wenigstens die zb2??

    Gruß Hans

  • In Deutschland bestehen die notwendigen Dokumente aus ZB1 und ZB2. ZB1 nich vorrätig= geringes Problem. Eidesstattliche Erklärung des Verlusts) ZB2 nicht auffindbar= großes Tamtam. Polizeiliches Dokument, dass das FZ nicht gestohlen ist. Bei der Zulassungsstelle dann ein Aufgebotsverfahren anstreben, damit kein 3. Ansprüche anmelden kann. Danach Untersuchung nach §5FZV / UMA und man bekommt neue Dokumente. Mind. 10 Wochen Wartezeit.

  • Hallo Pierino,


    wenn ich dich richtig verstehe, sind Deine Papiere ja nicht verloren gegangen sondern wurden bei der Verzollung und Ausfuhr aus Deutschland eingezogen.

    Du hättest gerne eine Kopie aus nostalgischen gründen, bzw. für Deine Historie?


    Wenn Du oder Deine Vorbesitzer keine Fotokopie davon gemacht hat, wirst Du nicht mehr an Papiere rankommen.



    In Deutschland ist der Fahrzeugbrief und ab 2005 die Zulassungsbescheinigung II das Dokument zum Nachweis, dass dir Das Fahrzeug gehört.

    Geht das Dokument verloren muss der letzte Halter eine eidesstattliche Versicherung vor dem Zulassungststellenbeamt:in unterschreiben, dass er das verloren, versehentlich zerstört, oder bestohlen wurde. Wird der Brief/ZB2 doch wieder gefunden ist der alte zu vernichten.

    Es darf zu einem Fahrzeug keine zwei Briefe geben. Fahrzeuge ohne Brief/ZB2 dürfen in Deutschland nicht verkauft werden!



    In Deinem Fall ist der Brief nicht gestohlen, verloren, zerstört worden. Und ich vermute, dass der Vorbesitzer sicherlich keine Eidestattliche Versicherung geben wird, da ihm das Auto ja nicht mehr gehört. Auch wird die KBA Abfrage ergeben, dass dein Auto ja ausgeführt wurde.



    Du wirst nicht mehr an eine Kopie der Papiere rankommen.


    Schade

  • Bei mir ging ohne Eidesstattliche Versicherung nichts, hab dann einen Kaufvertrag vorgelegt das ich das Fahrzeug mit Papieren gekauft habe und versichert das ich die Papiere verloren habe, ansonsten hätte ich hier keine neuen Papiere bekommen.

    Wäre evtl. gegangen wenn das Fahrzeug nicht schon 7 Jahre abgemeldet gewesen wäre, die Daten waren alle gelöscht.


    Und auch gut zu Wissen, Papiere werden erst nach der 21er Abnahme erstellt, denke nicht das Pierino nach D zum TÜV fahren möchte.


    VG

    Udo

  • was chris -bellas da schreibt stimmt nicht. Natürlich bekommt man ein Fahrzeug ohne Papiere zugelassen. Ja, es ist wohl so,daß in einigen Zulassungsstellen mit einem Kaufvertrag in dem auf die fehlenden Papiere hingewiesen wird, und einem Vollgutachten die Zulassung möglich ist, andere wollen tatsächlich eine eidesstattliche Erklärung haben.Es gibt KFZ-Händler,die Fahrzeuge ohne Papiere verkaufen,natürlich mit einem ordentlichen Kaufvertrag. In Deutschland werden die Daten beim KBA nach 7 Jahren gelöscht,hat man keine Papiere mehr ,aber vielleicht noch alte Werkstattrechnungen oder TÜV-Berichte erleichtert das den Vorgang. Es muß das Fahrzeug schon einmal im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen gewesen sein.