Habt ihrs gewußt .... So schnell heißt´s VersicherungsBETRUG ...

  • mußte ich mich eben aufklären lassen am Telefon - Folgende Konstellation :


    SLK läuft mit vollkasko für roundabout 450,- bei der Zürich - steht zum Verkauf seit 6 wochen
    MX5 kommt zur XXX Versicherung


    Mein Gedanke war jetzt denn SLK abzumelden - 1 Tag später auch bei der XXX auf Haftpflicht anzumelden (für Bruchteil der zürichprämie), denn nur zum rumstehen bis ihn einer kauft brauche ich ja kein Vollkasko.


    DAS DARF mann NICHT - GILT als Versicherungsbetrug :mad:



    Also abwarten bis zur reelen Vertragsablauf oder bei der Zürich auf Haftpflicht runterstufen.


    Wieder was gelernt

    • Offizieller Beitrag

    Das kann so nicht ganz richtig sein...der "Vertragsablauf" findet ja schließlich bei einer Abmeldung statt.
    Es gibt die reguläre Kündigung durch "Vertragsaufhebung" (Abmeldung) sowie das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen.
    Ist das Fahrzeug erst mal abgemeldet, kann ich den Wagen bei jedem x-beliebigen Versicherer wieder per Antrag versichern, sofern sie einen aufnehmen.
    Angenommen, Du würdest das Fahrzeug abmelden und an Kumpel A verkaufen. Anschließend meldet Kumpel A den Wagen zu SEINEN gewünschten Konditionen wieder an und gut ist. Genauso kann ich doch meinen eigenen (abgemeldeten) Wagen bei Versicherung X mit einem Neuvertrag wieder zulassen...
    Oder hab ich Deine geplante Prozedur falsch gedeutet? Ich hatte allerdings bisher nie eine Vollkasko - kann auch daran liegen....

  • Nein, das geht tatsächlich nicht, habe ich auch schon gehört.
    Es gibt da wohl ein Abkommen zwischen den Versicheren dass sie das nicht zulassen. So habe ich das erzählt bekommen.
    In der Praxis ist das dann so dass Versicherung XXX die Versicherung verweigert und Dich wieder zur Zürich Versicherung schickt bis Deine reguläre Kündigung erfolgt ist.


    Der Ausdruck "Versicherungsbetrug" ist dann aber auch arg übertrieben.


    Wenn Du das Auto natürlich offiziell Deiner Frau verkaufst, dann geht das.

  • Morje Uwe, Nö , Prozedur stimmt.


    aber laut der Dame von Direct Line ( die ja eig. über jeden Vertragsabschluß sich freuen) hat meine alte Vers. noch Rechte , somit wäre das nicht erlaubt.
    Ich nehme das mal so hin.

  • Das stimmt, schließlich hast du ja einen Vertrag über genau das Auto bei der Züricher gemacht. Und dort gelten Vertragslaufzeiten. Diese Vertragslaufzeiten bzw. Kündigungsfristen kannst du nicht durch eine kurzfristige Abmeldung umgehen. Je nach Versicherungsvertrag aber durch FAhrzeugwechsel oder Sonderkündigungsrecht.
    Ein Sonderkündigungsrecht hast du (in aller Regel) zum Beispiel bei einem Schaden.
    Du könntest zum Beispiel dein gesprungenes Blinkerglas bei der Vollkasko einreichen. Was allerdings wieder Versicherungsbetrug wäre, sofern es keinen Sprung hat.
    Vielleicht aber kann man Steinschlagschäden einreichen???? Ich aber nicht, in wiefern letzteres juristisch vertretbar wäre.