Import FIAT 130 Coupe

  • Hallo geschätztes Forum,


    ich beabsichtige ein FIAT 130 Coupe Bj. 72, welches in Holland steht, zu kaufen und zu importieren.


    Leider habe ich mit dem Import absolut keine Ahnung. Bevor ich also den Kauf tätige, muß ich mich bzgl. der Unbekannten (den Import) informieren. Vielleicht kann mir jemand von Euch Antworten auf meine unten stehenden Fragen geben:


    1) Welche Fahrzeugunterlagen benötige ich, um das Fahrzeug nach Deutschland zu überführen?
    2) Was für Nummernschilder brauche ich, um das Fahrzeug über die Grenze zu fahren.
    3) Wie läuft das mit der Verzollung?
    4) Muss ich beim Kauf in Holland MwSt zahlen?
    5) Wo lasse ich die Papiere auf in Deutschland übliche Papiere umschreiben?
    6) Muss ich auf etwas achten oder auf etwas besonderes bestehen?


    Habt vielen Dank für Eure Hilfe.


    Grüße, Davide

  • Alle Fragen kann ich Dir nicht beantworten, aber sei Dir sicher, daß die EU wenigstens den einen Vorzug hat, daß Du das Ding nicht verzollen mußt.


    Hier wurde mal drüber geschrieben (Google machts möglich): .


    Anonsten hilft eine Anfrage beim KBA (auch per Mail) die sind immer sehr nett und hilfsbereit.

  • der eventuel niederländische fahrzeugbrief ( kenteken ) und die nummerschilder müssen gegen ein export-kenteken gewechselt werden
    bei einer RDW ( rijksdienst voor het wegverkeer ) zweigstelle oder bei eine GWK (grenswisselkantoor ) auf den grösseren bahnhöfen
    als transportnummernschilder kannst du rote nummern verwenden oder niederländische exportschilder ( teuer !)
    mit dem exportkenteken kannst du zum tüv/zulassungsstelle
    par 21, vollabnahme.
    mwst.wird nur ausgewiesen wenn du gewerblich einkaufst, das lohnt sich nur bedingt da in den niederlanden die mwst. 19 prozent ist, und in deutschland 16 prozent. bei teuren autos lohnt sich das wohl.

  • Zitat <hr>xbertone schrieb am 18.08.2004 14:15


    Auch Autos aus der Schweiz müssen nicht verzollt werden - lediglich die Mehrwertsteuer muss bezahlt werden - dies so als Info...<hr>
    Aber nur wenn eine EUR1-Bescheinigung vorliegt oder/und das Fahrzeug unter 6000,- EUR wert ist.
    Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis im Kaufvertrag.

  • Hallo,


    also das Fahrzeug steht in Holland und hat ital. Papiere. Laut ADAC reicht bei "Neuwagen" ein Kurzzeitkennzeichen. Ich werde mich die Tage mal intensiver an den Hörer setzen müssen.


    ziploader:
    Danke, ich komme darauf zurück.


    Gruß, Davide

  • ...Ziploader, finde das eine gute Idee. Ich werde das auch so machen. Muss ich an der Grenze auf den Kauf hinweisen und die Papiere vorzeigen, oder kann ich dann einfach die Grenze fahren?


    Grüße, Davide