Die Verlautbarung ist vom TÜV Rheinland und besagt das diese Bauteile Bauartgenehmigt sein müssen und somit eingetragen werden müssen.
Wir beim TÜV Süd folgen dieser Argumentation nicht, da wir diese auch nicht per 19.2 eintragen können, da die Grundlage fehlt. Es könnte zwar nach §30 eine Gefährdung auftreten, die eine Eintragung nach sich zieht, doch wie will man selbstgebaute Buchsen eintragen? Also lieber nur schwarze einbauen.