Servus Leute,
scheinbar ganz unbemerkt hat sich für uns Youngtimer Fahrer / zukünftige Oldi / H Kennzeichen Fahrer was getan. Hab beim stöbern folgende Aussage bei Oldtimer däe entdeckt.
" Wie Deuvet-Vorstand Peter Schneider mitteilt hat nun auch die Bundesregierung die Position des BMVBS bestätigt. Hier der genaue Wortlaut der Anfrage von Carsten Müller (BT-Drucksache 16/4973):
Auf die schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Carsten Müller (CDU):
„Bestehen seitens der Bundesregierung Planungen hinsichtlich einer Änderung des im Jahr 1999 vom Technischen Überwachungsverein Süd in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V. (DEUVET) zur Konkretisierung der Richtlinie für Begutachtungen zum H-Kennzeichen von 1997 geschaffenen, derzeit geltenden Anforderungskataloges zum H-Kennzeichen, insbesondere bezüglich der Begriffe „Erhaltungszustand“ und „Gebrauchsspuren“ ?“
Erfolgte die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick (SPD):
„Es bestehen keine Planungen der Bundesregierung zur Konkretisierung der Begriffe „Erhaltungszustand“ und „Gebrauchsspuren“ im Rahmen der Richtlinie für Begutachtungen zum H-Kennzeichen. Die Bewertungsmaßstäbe der 1997 im Verkehrsblatt (VkBl.) bekannt gemachten Fünfundzwanzigsten Verordnung zur Veränderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (VkBl. 1997, S. 538) sollen daher unverändert fortgelten.“