Hallo ABARTH-Klaus Ich danke dir wieder mal für die ausführliche Antwort.
Der TÜV Prüfer war bei mir vor Ort und hat sich das Auto angesehen, da es auch um weitere Eintragungen wie Sitze und Käfig geht. Soweit passt ihm das alles. Er will einen Nachweis haben ob Abarth damals irgendwas verstärkt bzw umgebaut hat, z.B. Achsschenkel oder Querlenker. Wenn es natürliche keine Modifikation daran gab kann man das auch nicht Dokumentieren. Die geänderte Blattfeder und Kurze Federn hinten sind verbaut und als OT 1000 Fahrwerk auch im Schein Eingetragen.
Ich wohne Leider in Hessen und hier gibt es die Bündelungsbehörde. Diese Behörde Prüft Eintragungen nochmal nach, ansonsten bekommt man das Fahrzeug in Hessen nicht zugelassen. Der TÜV Prüfer möchte einen Nachweis darüber dass weiter nichts geändert oder verstärkt wurde. Da er der Bündelungsbehörde nachweisen muss auf welche Dokumente bzw. Nachweise er sich für die Eintragung Berufen hat. Daher auch die Frage nach einem Originalen Abarth was etwas unglücklich geschrieben ist, wenn es sich einen Originalen OT 1000 angucken kann, könnte er ja zum Beispiel die Materialstärke der Querlenker oder Achssenkel vergleichen, so seine Aussage.
Ich warte Aktuell noch auf Rückmeldung von ihm und hoffe die Unterlagen werden ihm ausreichen. Ansonsten muss ich mir was anderes einfallen lassen. Ich hab mir das ganze zwar nicht so kompliziert vorstellt aber aufgegeben wird nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Christopher