Hallo an alle,
noch eine Erklärung zu den Typschlüsselnummern (TSN):
Eine TSN kann es nur geben wenn für den Typ und die Version/Ausführung damals zu ABE Zeiten auch eine ABE beim KBA beantragt und ein Datensatz erstellt wurde. Und für diesen Datensatz wurde die TSN vom KBA vergeben. Der Sinn und Zweck war nie uns Schraubern die Teilezuordnung zu erleichtern, sondern den Zulassungsstellen das Ausstellen des Fahrzeugscheines bzw. eine Ersatzfahrzeugbriefausstellung zu erleichtern. Die HSN (Herstellerschlüsselnummer) und TSN wurden von Seiten des ABE-Inhabers (Fahrzeughersteller/Fahrzeugimporteur) zur Ausstellung des Original-Fahrzeugbriefes schon verwendet.
Wird jetzt ein gebrauchtes Fahrzeug aus dem Ausland eingeführt für dessen Version/Ausführung (z.B. in Italien und Belgien aufgrund der dortigen nationalen Gegebenheiten mit besonderem Motor oder Ausstattung) in Deutschland keine ABE vom KBA vorliegt, da hier in D auch nie vertrieben, gibt es auch keine TSN die mit den Daten des Fahrzeug übereinstimmt.
Zum Beispiel verfügen auch Fahrzeuge mit anderer Ausstattung über andere Gewichte, teilweise andere Dämpfer oder Federkennungen, leichtere Fahrzeuge mit schwächeren Motoren wurden auch teilweise mit kleineren Bremsanlagen ausgerüstet usw.
Ich empfehle daher keineswegs einen Rückschluss auf eine vorhandene TSN eines in D typisierten Fahrzeuges zu schließen wenn die Angaben im Fabrikschild des eingeführten Fahrzeuges wie Fahrzeugtyp, Aufbau der FIN, Motortyp und Version nicht mit den Angaben die der TSN zugrundliegen übereinstimmen.
Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen.
Gruß
Klaus