Hallo!
Du schreibst, dass das Auto nicht abgemeldet werden kann, wenn es ins Ausland geht. Aber wer weiß denn vorab, dass der Wagen gen Ausland geht, doch nur du und der Verkäufer. Der Wagen könnte ja erst später verkauft worden sein, als dieser bereits abgemeldet war. Würde mich informieren, wie es sich mit bereits abgemeldeten Autos verhält. Und du meldest den Wagen doch in Deutschland sowieso nicht gleich an. Vereinbare doch sowas mit dem Verkäufer, sofern dies möglich ist. Als Nachweis hat der Verkäufer doch den Kaufvertrag ( 1x italienisch, 1x deutsch ).
Sonniges WE
Chris