Beiträge von ritmo-hannes

    Die StVZO schreibt vor, welche technischen Merkmale Kraftfahrzeuge für eine Zulassung aufweisen müssen. Bis zum


    05.05.2012 galt die unten stehende Liste mit Übergangsbestimmungen. Die Liste wird nach wie vor veröffentlicht, um es




    dem Benutzer zu erleichtern, Ausrüstungs-/Betriebsvorschrften und deren Anwendungsdaten für die im Betrieb befindlichen




    Fahrzeuge einfach nachvollziehen zu können. Seit Mai 2012 gilt als „Nachfolger“ der bisherigen detaillierten Übergangsvorschriften


    folgende Generalklausel nach § 72 Absatz 1 StVZO:


    Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai


    2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften fort.




    Erstzulassung §§ Vorschrift




    vor 20.04.1973 70/220/EWG Kurbelgehäuseentlüftung darf ins Freie gehen




    ab 01.01.1954 § 22a StVZO BAG* Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten sowie für Rückstrahler


    ab 01.01.1954 § 22a StVZO BAG Pflicht für Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht


    ab 01.01.1954 § 22a StVZO BAG Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten


    vor 01.01.1954 § 22a StVZO Keine BAG Pflicht für Einrichtungen zum Verbinden von Fahrzeugen


    vor 01.01.1954 § 22a StVZO Keine BAG Pflicht für lichttechnische Einrichtungen


    ab 01.04.1957 § 22a StVZO BAG Pflicht für Sicherheitsglas


    ab 01.04.1957 § 22a StVZO BAG Pflicht für Fahrtrichtungsanzeiger


    ab 01.01.1961 § 22a StVZO BAG Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht


    ab 01.01.1961 § 22a StVZO BAG Pflicht für Nebelscheinwerfer




    ab 01.04.1961 § 22a StVZO


    BAG Pflicht für Zusatzheizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)


    ab 01.04.1961 § 22a StVZO BAG Pflicht für Sicherheitsgurte


    ab 01.01.1962 § 22a StVZO BAG Pflicht für Heizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)


    ab 01.01.1986 § 22a StVZO BAG Pflicht für Rückfahrscheinwerfer




    (müssen an Fz. mit EZ ab 01.01.87 verwendet werden)




    ab 01.10.1998 § 22a StVZO BAG Pflicht für Luftreifen




    ab 01.10.1989 § 30b StVZO Berechnung des Hubraums pi = 3,1416,


    Bohrung u. Hub in 1/10 mm, runden auf eine Stelle nach dem Komma


    ab 01.04.1970 § 35a StVZO Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich


    ab 01.05.1979 § 35a StVZO Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen erforderlich


    ab 01.01.1992 § 35a StVZO Verankerungspunkte für Sicherheitsgurte müssen 76/115/EWG entsprechen


    vor 01.01.1956 § 35c StVZO Keine Heizung und Lüftung im geschlossenen Pkw erforderlich


    vor 01.07.1963 § 35e StVZO Hinten angeschlagene Türen zulässig


    ab 01.01.1962 § 38a StVZO Diebstahlsicherung rückwirkend für alle erforderlich


    vor 01.01.1962 § 38a StVZO Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör


    (nur mit Ausnahmegenehmigung)


    ab 01.10.1998 § 38b StVZO Pkw-Alarmsysteme müssen RL 74/61/EWG entsprechen




    vor 01.01.1957 § 40 StVZO Keine Bauartgenehmigungspflicht für Sicherheitsglas




    ab 01.01.1991 § 41 StVZO Bremsanlage von Pkw muss RL 71/320/EWG entsprechen


    ab 01.10.1974 § 43 StVZO Abschleppöse vorn erforderlich; wenn Anhängelast, dann auch hinten erforderlich




    ab 01.07.1969 § 47a StVZO Pkw mit Ottomotor AU-pflichtig


    ab 01.01.1977 § 47a StVZO Pkw mit Dieselmotor AU-pflichtig




    ab 01.08.1988 § 50 StVZO Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante größer/gleich 500 mm,


    oberster Punkt leuchtende Fläche kleiner/gleich 1200 mm


    ab 01.01.1990 § 50 StVZO Leuchtweitenregulierung erforderlich




    ab 01.01.1987 § 52a StVZO Pflicht für Rückfahrscheinwerfer




    vor 01.07.1961 § 53 StVZO Eine Bremsleuchte zulässig, sofern original


    vor 01.01.1983 § 53 StVZO Bremslicht auch gelb zulässig


    vor 01.01.1983 § 53 StVZO Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte),


    nur bei Abnahme vor 01.01.1998, sonst gilt der 01.01.1970


    ab 01.01.1991 § 53d StVZO Nebelschlussleuchte erforderlich


    vor 01.01.1970 § 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig (hinten)


    vor 01.04.1957 § 54 StVZO Gelbe Pendelwinker zulässig,


    wenn Fz-Länge bis 4000 mm und gleichzeitig Fz-Breite bis 1600 mm


    vor 01.04.1957 § 54 StVZO Winker mit gelbem Blinklicht zulässig, dto.


    ab 01.01.1962 § 55a StVZO Funkschutzzeichen für Funkentstörung erforderlich


    ab 01.01.1991 § 57 StVZO Geschwindigkeitsmesser muss RL 75/443/EWG entsprechen


    vor 01.04.1952 § 59 StVZO Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig


    vor 01.04.1952 § 59 StVZO Angabe des Fahrzeugtyps auf dem Fabrikschild nicht erforderlich


    vor 01.10.1969 § 59 StVZO FIN** darf auch eingraviert sein


    vor 01.10.1969 § 59 StVZO FIN auch auf genietetem Schild zulässig




    16. Wichtige Übergangsvorschriften für Pkws




    ADAC Oldtimer-Ratgeber |


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    Erstzulassung §§ Vorschrift




    vor 01.01.1954 § 22a StVZO Keine BAG* Pflicht für Fahrzeugteile


    ab 01.01.1954 § 22a StVZO BAG Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten sowie für Rückstrahler


    ab 01.01.1954 § 22a StVZO BAG Pflicht für Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht


    ab 01.01.1954 § 22a StVZO BAG Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten


    ab 01.01.1954 § 22a StVZO BAG Pflicht für Beiwagen (rückwirkend wieder aufgehoben am 01.08.90)


    ab 01.01.1961 § 22a StVZO BAG Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht


    ab 01.01.1961 § 22a StVZO BAG Pflicht für Nebelscheinwerfer


    ab 01.08.1990 § 22a StVZO BAG Pflicht für Beiwagen rückwirkend wieder aufgehoben




    ab 01.04.1986 § 30a StVZO Einhaltung des Antimanipulationskatalogs für Fahrräder mit Hilfsmotor,


    Klein- und Leichtkrafträder aus StVZO


    ab 01.10.1989 § 30b StVZO Ber. des Hubraums pi = 3,1416, Bohrung u. Hub in mm,


    runden auf eine Stelle nach dem Komma




    vor 01.01.1962 § 36a StVZO Keine genaue Definition über Radabdeckungen (keine heutigen Maßstäbe anlegen)




    vor 01.01.1962 § 38a StVZO Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör


    (in BW ohne Ausnahme möglich)


    ab 01.10.1998 § 41 StVZO Bremsanlage muss RL 93/14/EWG entsprechen


    ab 01.01.1989 § 47 StVZO Abgasverhalten gem. ECE R40-00 bzw. ECE R47-00 erforderlich


    ab 01.07.1994 § 47 StVZO Abgasverhalten gem. ECE R-40-01


    ab 17.06.1999 § 47 StVZO Abgasverhalten muss RL 97/24/EG für neue Typen mit EG-BE entsprechen


    ab 13.09.1966 § 49 StVZO Geräuschverhalten und -messung gem. der „Nationalen Methode“,


    in dB(A), gilt auch für alle anderen Fz-Arten


    ab 01.05.1981 § 49 StVZO Geräuschverhalten und -messung gem. RL 78/1015/EWG, in dB(A) für ABE


    ab 01.10.1983 § 49 StVZO Geräuschverhalten und -messung gem. RL 78/1015/EWG, in dB(A) für EBE


    ab 01.01.1988 § 49a StVZO Ausreichende elektrische Versorgung der Scheinwerfer und Signalleuchten erforderlich


    ab 01.08.1988 § 50 StVZO Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante größer/gleich 500 mm,


    oberster Punkt leuchtende Fläche kleiner/gleich 1200 mm


    vor 01.01.1983 § 53 StVZO Bremslicht auch gelb zulässig


    vor 22.03.1985 § 53 StVZO Rückstrahler der Kategorie I zulässig


    ab 22.03.1985 § 53 StVZO Rückstrahler der Kategorie IA zulässig


    ab 01.01.1987 § 53 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen zulässig,


    am Lenkerende weiterhin zulässig (mit ABE + EBE bis 16.06.2003 Erstzulassung)


    ab 01.01.1988 § 53 StVZO Bremslicht erforderlich


    ab 01.01.1962 § 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich


    vor 01.01.1970 § 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig (hinten)


    ab 01.01.1962 § 55a StVZO Funkschutzzeichen für Funkentstörung erforderlich


    ab 01.01.1990 § 56 StVZO Zweiter Rückspiegel erforderlich,


    wenn bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit größer 100 km/h


    ab 01.01.1991 § 57 StVZO Geschwindigkeitsmesser muss RL 75/443/EWG entsprechen


    vor 01.04.1952 § 59 StVZO Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig


    * BAG = Bauartgenehmigung, ** FIN = Fahrzeug-Identitätsnummer


    Quelle: ADAC

    mit kurzzeitkennzeichen bzw deckungskarte und zugeteilter Nummer mit ungestempelten Kennzeichen kann das Auto zum tüv und Zulassungsstelle fahren. Zur Werkstatt nur dann wenn beim tüv festgestellte Mängel beseitigt werden. Im Zweifel Zulassungsstelle fragen. Da kocht jede ihr eigenes süppchen.


    Brief und Schein sind Bestandteil der Zulassung und deswegen nur mit tüv möglich.

    gerne Frank. Mir is das schon klar. Der Temperaturfühler gab falsche Werte an das Steuergerät und sagte ihm die. Kühlwassertemperatur ist -32 grad und weniger. In der Verzweiflung hat das Steuergerät die Drehzahl angehoben und das Gemisch fetter gemacht um dem Motor bei diesen eisigen polartemperaturen am lsufen zu halten.


    Vielleicht ist das auch der Grund. Warum der lufttemperatursensor dauernd hopps ging.


    Schoenen Sonntag.


    Hannes

    die nebelscheinwerfer dürfen gelb leuchten


    §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
    (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.

    Ich wohne in der Nähe von Frame. Kann die Scheibe übernehmen und nach Michelstadt zu unserem Forumstreffen mitnehmen. Mit etwas Glück kann sie dann ein Kumpel mit nach Nusse nehmen. Mit etwas mehr Glück kannst du dann die Scheibe in Hamburg übernehmen. Will aber nicht zuviel Versprechen. Hab erst mal ne Rückfrage abgeschickt.

    ich hatte eigentlich gehofft dass jemand der um die ecke wohnt mir die Teile ausbaut. Schick mir mal ne pn mit handynummer dann schau ich mal ob wir ueber whatsapp gemeinsam diagnostiziern.

    Ich bräuchte einen Handschuhfachdeckel (genauer die silberne Leiste falls die noch tadellos ist) und den Chromkeder der Heckscheibe wenn der gut ausschaut. Wer kann mir das besorgen? Wäre echt dankbar.