Hallo!
Aus eigener leidvoller Erfahrung.....!
Ohne guten Sachverständigen und noch besseren Anwalt geht gar nichts...!
Der Wert eines Fahrzeuges ergibt sich aus der Zustandsnote, die Zustandsnote zu erheben ist die Angelegenheit des SV.
Die Zustandsnote ergibt den Preis lt.Classic Data oder vergleichbaren "Preislisten".
Bei totalrestaurierten Fahrzeugen, die über den "Preislistenwerten" liegen ,werden nur belegbare Aufwendungen berücksichtigt, also eine dokumentierte und mit Rechnungen bis ins Detail belegbare Restauration.
Ersatzteile ohne Rechnung zu bewerten ist fast unmöglich, ausser es gibt Vergleichspreise auf den Handelsplattformen oder bei den spezialisierten Händlern.
Eine pauschale Auskunft 50% vom Neuwert wird sicher nicht anerkannt.
Diese Preisermittlung muß vor Gericht aber erst "halten" !
In deinem Fall würde ein entsprechendes Gutachten wohl mehrere tausend Euro kosten und müßte vor Gericht vor einem ev.Gegengutachten erst bestehen müssen....
Investiere dieses Geld besser in die Absicherung deiner Liegenschaft....
Leider, es ist so.......!
Kehrmeister