Ich habe auf dem Beta auch 4 Kolben- Wilwood mit 13" wird nur ein Problem mit zu dicken Klebegewichten innen.
Bremse vom Uno-Turbo
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Passt mit 13 Zoll.
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Moin,
ich kann das bisher Geschriebene nur unterstreichen.
Ich bin meinen X1/9 viele Jahre mit der Uno-Turbo Bremse gefahren und war hinsichtlich der Bremsleistung nie 100%ig zufrieden.
Vor einigen Jahren habe ich auf die 4-Kolben Sättel von Wilwood umgerüstet und bin seitdem mit der Bremsleistung sehr zufrieden!
Das Ganze passt problemlos unter verschiedenste mehrteilige 13-Zoll Felgen.
Achtung bei der Auswahl der richtigen Sättel. Es gibt die Wilwood Powerlite Sättel für unterschiedliche Felgengrössen und dann jeweils in zwei Versionen: für innenbelüftete Scheiben und für nicht-innenbelüftete Scheiben!
Entsprechende Halter gibt es nicht „von der Stange“, da muss man sich i.d.R. mit Eigenanfertigungen helfen. Auch die notwendigen Bremsschläuche (i.d.R. Stahlflex) müssen dann individuell gefertigt werden.
Alles in Allem durchaus ein gewisser Aufwand, der sich aber aus meiner Sicht lohnt!
Grüße
Michael
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Kommt immer auf den einsatz und das Auto drauf an, An einen Autobianchi würd ich keine 4kolben Montieren, das Gewichtverhältniss vo hinten nicht optimal ist, wenn man da vor der Kurve doll abbremst wird die Hinterachse ganz schon leicht, beim X19 ok bei Beta ok.
Ich Habe den Bianchi auf eine Radlastwage gestellt, das ergebniss vo. 442kg hinten 274kg mit mir drinn und allen flüssigkeiten
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Das ist natürlich grundsätzlich korrekt.
Auch beim X1/9 macht ohne Frage Sinn, die hintere Bremsleistung prozentual anzupassen, so dass die ursprüngliche Verteilung wieder erreicht wird.
Beim X1/9 funktioniert das relativ einfach durch den Tausch der hinteren Sättel auf die Version vom Fiat 124 mit 38er Kolben. Diese Sättel sind „Plug and Play“ Tauschbar, weil baugleich.
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Danke für die klasse Infos. Ich denke ich werde mich am intensiver mit dem Willwood Thema beschäftigen
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ganz aktuell hier zum Thema, oder zumindest für eine Inaugenscheinnahme:
...vermutlich aber nichts für den Bereich der StVZO.