Geht natürlich beides... nur im Nachhinein ne Tieferlegung einzutragen wird haarig... es gab da ja mal ne Regel die besagt, Änderungen am Fahrzeug müssen schon mind. 20 Jahre vorgenommen sein... (war bei mir auch nicht der Fall, aber es war vorher eingetragen). Er hat nen H und fährt dann mit nem veränderten Fahrzeug vor, das könnte auch dazu führen, daß das H aberkannt wird.
Nen Kumpel von mir hat nen Rekord C Coupé und hat sich da vor kurzem richtig schicke Chrom-Stahlfelgen für geholt, allerdings sind das 15 Zoll und daran scheiterts: Er hat auch nen H, der Prüfer sagte, er würde Ihm sogar andere Felgen eintragen, z.B. ATS Classic bis 8x13, aber 15 Zoll ging leider mit H nicht.