Deutsche Kennzeichen

  • servus pierino,

    hier die kleine schnellbesohlung...

    wenn der verkäufer/halter das fahrzeug schon abgemeldet hat, die unteren plaketten (hochheitszeichen) auf dem kennzeichen also amtlich entwertet sind, kannst du die schilder mitnehmen.

    wenn du den karren auf dem hänger mitnimmst, kannst du ihm auch die schilder & den den kleinen fahrzeugschein da lassen, damit er das fahrzeug beim zuständigen landratsamt noch abmelden kann. er muss dir dann aber diesen fahrzeugschein auf dem dann das datum der abmeldung vermerkt ist zusenden...


    ...alles andere, wie ggf. zollbehandlung wegen ausführung, und/oder wertermittlung dann on top.(?)

  • Moin,

    ergänzend dazu vielleicht die Info, dass es in Deutschland zwei Dokumente gibt, die zu einem zugelassenen Fahrzeug gehören:

    1) Fahrzeugbrief (heute: Zulassungsbescheinigung Teil 2): Dieses Dokument enthält nicht viele technischen Informationen, beweist aber, dass der Inhaber der (momentane) Besitzer des Fahrzeuges ist.

    2) Fahrzeugschein (heute Zulassungsbescheinigung Teil 1): hier finden sich die technischen Daten und Schlüsselnummern des Fahrzeuges.


    Eine Abmeldung (oder Außerbetriebsetzung) wird in den Dokumenten vermerkt und die Kennzeichen werden „entstempelt“ (so wie oben beschrieben). Danach können die Kennzeichen entsorgt werden…


    Zur Durchführung der Abmeldung / Ausserbetriebsetzung müssen meines Wissens beide Dokumente sowie die Kennzeichen beim Amt vorgelegt werden.


    Viel Erfolg!

  • Was mache ich mit den D Kennzeichen? Wem gehören die, dem Vorbesitzer, zum Fahrzeug? Oder müssen die irgendwo zurückgesendet werden?

    Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde "entstempelt" = Der graue Aufkleber wird auf beiden Kennzeichen runtergekratz/geschrubbt.

    Damit ist das Fahrzeug abgemeldet und die Kennzeichen wertlos. Der Bürger kann die Kennzeichen bei der Behörde zum entsorgen lassen oder mit nach hause nehmen und an die Garage nageln.

    Die Kennzeichen haben keine Fahrzeugbindung. Die Nummer steht nach einer Sperrfrist auch wieder zur Auswahl bei der Zulassungsbehörde. d.h. ein anderes KFZ kann diese dann erhalten.

    Original soll'n die anderen fahren.

  • Zur Durchführung der Abmeldung / Ausserbetriebsetzung müssen meines Wissens beide Dokumente sowie die Kennzeichen beim Amt vorgelegt werden.

    bei kfz papieren ausgestellt bis september 2005 (alter bundesdeutscher brief) muss das große dokument zur abmeldung vorgelegt werden - bekommt den abmeldestempel, und der kleine fahrzeugschein wird eingezogen.


    ...bei den neueren eu-konformen papieren, ausgestellt ab oktober 2005, muss nur der kleine fahrzeugschein (zulassungsbescheinigung teil 1) zur abmeldung vorgelegt werden, und dieser bekommt auf der rückseite den stempel und wird dem (ehemaligen) halter wieder mitgegeben.