Reifenfreigabe 185/60 13 auf 7 J Felge...

  • Hi, ich weiß, es hört sich vielleicht ein bisschen blöd an...


    Aber ich brauche eine Herstellerfreigabe, das 185er auf einer 7J breiten Felge problemlos funktionieren...

    Jetzt ist das Problem, das es ja quasi nur noch chinesische Hersteller gibt.


    Weiß jemand eine Marke, die ich quasi HEUTE kaufen kann, und die mir so eine Freigabe erteilen??

    Welcher Hersteller macht das noch??


    Das Problem ist, das die "offizielle" Reifenbreite bei 185er nur bis 6,5 J gehen.

    Wenn ich sowas vorlege, und die passenden Reifen dazu habe, bekomme ich endlich den ganzen Kram eingetragen.


    Und nein.. Ich kann NICHT zu einem anderen Tüv gehen, die machen das genauso.. Und erschwerend kommt hinzu, das ich in Hessen wohne... :rolleyes:8|:cursing:

    Insider wissen, warum... :|;)



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  • Du musst nicht in Hessen zum TÜV fahren, das kannst du überall eintragen lassen, neuerdings auch bei Dekra/KÜS/GTÜ und anderen. Die Beschränkung auf TÜV im Westen und Dekra im Osten ist aufgehoben.

    Hallo,


    das ist mir schon klar, das ich in Deutschland überall zum TÜV fahren kann...

    Ändert aber nichts an der Tasache, das ich in Hessen WOHNE!!!

    Da gibt es spezielle Bestimmungen extra für Hessen und ein paar andere Bundesländer.

    Mach dich mal schlau, dann wirst du es verstehen.


    8)


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  • Ganz Einfach

    Um in Hessen eine Paragraph 21 oder 19 durchzubringen braucht es ein "Antrag auf Eintragung" nach Paragraph 21 oder 19.

    Dieser muss in Marburg beantragt und Genehmigt werden ( ja! von den Ahnungslosen auf der Zulassungstelle)

    Bzw prüfen diese ob das Gutachten seine Richtigkeit hat. Das gibt es in Hessen und Thüringen seit 2009.

    Das macht natürlich Sondereintragungen (vor allem bei solch alten Autos wo es teilweise keine Gutachten gibt) Sehr schwer bis Unmöglich.


    So jedenfalls mein Letzter Wissensstand

    • Offizieller Beitrag

    Da gibt es spezielle Bestimmungen extra für Hessen und ein paar andere Bundesländer.

    Das heißt aber nicht, dass eine ordungsgemäß und erfolgreich durchgeführte Einzelabnahme abgelehnt wird!


    Eure Behörde dort überprüft ja lediglich die Richtigkeit der Angaben im Gutachten mit den vorgelegten Papieren. Das sind ja Leute am Schreibtisch und keine amtlich anerkannten Sachverständigen.


    Ansonsten - wenn Dir die 7 Zöller mit den Breitreifen so wichtig sind: Den Wagen bei Tante Irma im Nachbarbundesland zulassen. Deine Tante wird Dir das Wägelchen dann nach der Zulassung bestimmt gern verkaufen ;)

  • Hallo Uwe,

    da muß ich dir widersprechen,das Straßenverkehrsamt kann durchaus eine vom TÜV abgesegnete Eintragung ablehnen.Aber scheinbar ist das von Bundesland zu Bundesland und wahrscheinlich sogar von den jeweiligen Straßenverkehrsämtern unterschiedlich geregelt. Mal ein kleines Beispiel, von mir erlebt. Volvo aus Italien geholt, zum TÜV, alles OK, aber das Auto muß bevor es in den öffentlichen Verkehr kommt zur Identprobe zum Straßenverkehrsamt, und zwar auf dem Trailer. Also hin , auf die sogenannte Vorführungsplatte, dann kam eine Dame heraus , die mich fragte ,ob ich wüßte wo diese Ident Nummer steht. Ist in Ordnung, sie können jetzt fahren. Der TÜV hat aber selbstverständlich die Nummer verglichen.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ja auch legitim - und wie Du schreibst hat das ja auch alles geklappt: Beim Ident-Check wird ja lediglich geschaut ob die Papiere zum richtigen Fahrzeug gehören - quasi eine Ausweiskontrolle fürs Auto. Das hat man bei uns bis in die 90-er Jahre auch so gemacht.

    Verweigern dürfen die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes die Zulassung dann natürlich bei falscher/fehlender Fahrgestellnummer, da hier ja gegen die "zulassungsrechtlichen Voraussetzungen" verstossen wird.


    Wenn die Zulassungsstelle aber die Eintragung einer korrekten (!) Änderung am Fahrzeug verweigert, dann würde ich da explizit nachhaken. In meinem Dunstkreis ist mir das bisher noch nicht passiert. Und die Begründung des Mitarbeiters wäre dann auch mal ganz interessant.


    Aber gut, dass Du das hier ansprichst - ich erweitere auch immer gern meinen Horizont...

  • Hallo Uwe,

    da muß ich dir widersprechen,das Straßenverkehrsamt kann durchaus eine vom TÜV abgesegnete Eintragung ablehnen.Aber scheinbar ist das von Bundesland zu Bundesland und wahrscheinlich sogar von den jeweiligen Straßenverkehrsämtern unterschiedlich geregelt. Mal ein kleines Beispiel, von mir erlebt. Volvo aus Italien geholt, zum TÜV, alles OK, aber das Auto muß bevor es in den öffentlichen Verkehr kommt zur Identprobe zum Straßenverkehrsamt, und zwar auf dem Trailer. Also hin , auf die sogenannte Vorführungsplatte, dann kam eine Dame heraus , die mich fragte ,ob ich wüßte wo diese Ident Nummer steht. Ist in Ordnung, sie können jetzt fahren. Der TÜV hat aber selbstverständlich die Nummer verglichen.

    Genau so ist es!!!

    Wenn ich etwas eintragen lassen will, habe nicht wirklich ein Gutachten für genau MEIN Fahrzeug...

    Dann kann man es komplett vergessen.

    Nach der Eintragung werden alle Papiere, Gutachten usw. nach Marburg geschickt.

    Diese Behörde entscheidet letztendlich, ob die Eintragung korrekt ist oder nicht.

    Wenn nicht, gibts auch kein Geld zurück für die Eintragung(en)...


    Zulassen im anderen Bundesland und dann eintragen ist die einzige Möglichkeit.



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