Kurzzeitkennzeichen und der TÜV

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Leute,


    ich stehe nun kurz vor der Vollendung meines 4-türigen 127-ers und will demnächst damit zur Neuabnahme.


    Normalerweise bekommt man das Kurzzeitkennzeichen ja nur mit gültiger HU, es gibt aber Ausnahmen - z. B. wenn das Fahrzeuge beim TÜV vorgeführt werden soll.

    Eine spezielle EVB-Nummer habe ich mir bereits bei meiner Versicherung geholt, fehlen nun noch die notwendigen Papiere.

    Da ich kürzlich wegen einer Abmeldung ohnehin bei der Zulassungsstelle war, dachte ich mir ich frag schon mal nach...


    Es geht hier nur um den Umstand, ob die ausländischen Fahrzeugpapiere für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ausreichen. Die Dame am Schreibtisch konnte mir da aber leider nicht großartig weiterhelfen.


    Ich habe ja eine spanische Zulassungsbescheinigung, aus der Fahrzeugmodell, Erstzulassung und Fahrgestellnummer hervorgehen. Trotzdem war man beim Amt nicht in der Lage mir zu sagen, ob diese Daten für ein KZK ausreichen...


    Habt Ihr da Erfahrungen, wie man das angehen kann? Einen Transport per Trailer möchte ich möglichst vermeiden.

    • Offizieller Beitrag

    Du brauchst für die TÜV-Vorführung gar kein Kurzzeitkennzeichen.

    Nach §10 (4) FZV ...

    Zitat


    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten (...) zur Durchführung einer Hauptuntersuchung (...) dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat (...) und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

    ... kannst du mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV fahren, wenn du dir vorher die Kennzeichen zuteilen lassen hast. Dieses Verfahren kennen viele auf den Zulassungsstellen noch nicht einmal (oft muss man, wenn man darauf besteht, extra zur Amtsleitung), hat aber den Vorteil, dass es unkompliziert und billig ist. Du brauchst keine Kurzzeitkennzeichen und auch keine Extra-Versicherung dafür.

    Ich habe das schon mehrfach gemacht, auch mit ausländischen Papieren oder auch komplett ohne.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, so weit war ich eigentlich auch schon....

    aber wie es schon unter Punkt 4 steht "wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat"


    Nach Angaben des SVA kann nur dann ein Kennzeichen zugeteilt werden, wenn die technischen Daten des Fahrzeuges bekannt sind, und dafür wollen die ein deutsches Papier....

    Dieses "Papier" (Datenblatt fürs Fahrzeug) kriege ich ja beim TÜV, aber auch dort muss ich ja erst mal mit dem Fahrzeug hin...


    Was genau wird denn eigentlich fürs KKZ eingetragen, das kann doch nicht viel mehr wie Fabrikat/Typ und Fahrgestellnummer sein, oder???

  • ... mit der kleinen Einschränkung das man sich nur mit einem zugelassenen Fahrzeug überhaupt zur TÜV Prüfung anmelden kann! Zur TÜV Prüfung gehört ggf. auch eine Erprobungsfahrt.


    Dafür gibt es die Kurzzeitkennzeichen welche die Fahrt auf direktem Wege zur nächstgelegnen TÜV Prüfstelle zulassen.


    Alles andere zahlt sich ggf. in Flenburger Punkten aus.


    Wenn der TÜV Prüfer nicht zur Werkstatt kommt bleibt nur die "erstmalige Vorführung beim TÜV auf dem Anhänger". Runter vom Anhänger zwecks vollständiger TÜV Prüfung darf das Fahrzeug nur wenn eine Zulassung (dementsprechend mit Kurzzeitkennzeichen) erfolgt ist.

  • Ich habe vor ein paar Wochen eine 150er Vespa Bj 1965 zugelassen.

    Fahrzeug stammt aus Spanien ohne jegliche Papiere...

    Nach Rücksprache mit Zulassungsstelle, TÜV und Versicherungen:


    - normales Kennzeichen reservieren und kaufen.

    - Doppelkartennummer von der Versicherung holen (heißt nicht mehr Doppelkartennummer, aber mir fällt der richtige Name gerade nicht ein)


    Es darf auf direktem Weg zum Tüv und dann zur Zulassungsstelle gefahren werden.

    Das hat mir die Versicherungen auch schriftlich bestätigt.


    Sollte die Tüvprüfung jedoch nicht klappen bezüglich Mängel, darf das Fahrzeug jedoch nicht mehr gefahren werden und muss dann mit dem Anhänger abgeholt werden. Diese Auskunft habe ich ebenfalls bekommen.

  • ich finde die Lösung mit dem Autotrailer am einfachsten,und von daher habe ich das vor 4 Jahren mit meinem Neuaufbau eines VW K70 LS auch so gemacht.

    Wenn der TÜV Prüfer nicht zur Werkstatt kommt bleibt nur die "erstmalige Vorführung beim TÜV auf dem Anhänger". Runter vom Anhänger zwecks vollständiger TÜV Prüfung darf das Fahrzeug nur wenn eine Zulassung (dementsprechend mit Kurzzeitkennzeichen) erfolgt ist.

    Wer sagt denn sowas,das Tüv Gelände ist Privatgrund und ich kenne bei uns keine Tüv Organisation die das abladen des nicht angemeldeten Fahrzeugs untersagt und somit einen Tüv Vorführung unmöglich macht. wäre ja Nonsens. !

    • Offizieller Beitrag

    - normales Kennzeichen reservieren und kaufen.

    Die Reservierung reicht nicht aus, es muss eine offizielle Kennzeichenzuteilung der Zulassungsstelle geben. Also vorher zur Zulassungsstelle und die Kennzeichenzuteilung verlangen.

    - Sollte die Tüvprüfung jedoch nicht klappen bezüglich Mängel, darf das Fahrzeug jedoch nicht mehr gefahren werden und muss dann mit dem Anhänger abgeholt werden.


    Das halte ich für eine Fehlinformation. Selbst die Fahrt zur Werkstatt und zurück zum TÜV zur Nachprüfung ist m.E. abgedeckt weil zur Zulassung notwendig.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, im Grunde hast Du schon Recht - das ist wesentlich einfacher...wenn man denn einen Anhänger + Zugfahrzeug zur Verfügung hat...hab ich aber grad nicht.


    Mir geht es allerdings auch um (m)eine Horizonterweiterung: Wenn so eine Zulassung auf dem Wege eines zugeteilten Kennzeichens rechtlich möglich ist, dann möchte ich dies auch gern nutzen können. Ich will ja keine "Extrawurst" vom Amt sondern nur das was legal möglich ist.

    Wie heißt das so schön - wer nicht (nach-) fragt bleibt dumm...

    Heute war ich nochmal in der Zulassungsstelle und habe mal jemand anderen danach gefragt - und plötzlich sieht das ganze schon gar nicht mehr so düster aus...


    In den nächsten Tagen werde ich dann weiter berichten...

  • das Tüv Gelände ist Privatgrund und ich kenne bei uns keine Tüv Organisation die das abladen des nicht angemeldeten Fahrzeugs untersagt und somit einen Tüv Vorführung unmöglich macht. wäre ja Nonsens. !

    Tja da kann ich dir leider nicht folgen. Das was du als Nonsens beschreiben möchtest ist eine Vorschrift beim TÜV Hessen.

    Kein Prüfer des TÜV Hessen bewegt ein nicht zugelassenes Fahrzeug. Das TÜV Gelände müsste versicherungstechnisch ein abgeschlossenes Gelände sein. Eine Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsraum mit Zaun, geschlossenem Tor oder Schranke. Dies ist bei den jetztigen genutzten Prüfstellen nicht der Fall. So wurde es mir gegenüber begründet.


    Nachfragen und zuerst im Vorfeld klären bevor man eines besseren belehrt wird.

  • Claus ich hatte noch nie Probleme damit und das Privatgelände ist auch durch Schilder kenntlich zu machen und durch eine Schranke die Zufahrt begrenzt. Bie uns sind z.B alle Tüvgelände des RW Tüv umzäunt und von daher eventuell ein Privatgelände. Hatte da noch nie Probleme und habe das auch noch nie gehört,aber mag sein das es Tüv Stellen gibt die das als Problem sehen. Da geh ich dann nicht mehr hin.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin Euch noch eine Antwort schuldig - hier nun die Auflösung:


    Alles hat am Ende nun doch völlig einwandfrei geklappt - manchmal muss man einfach nur die richtigen Fachleute an den Tresen kriegen:


    Die Zulassung ginge zwar auch problemlos mittels eines Kurzzeitkennzeichens, aber dies war hier noch nicht einmal nötig!

    Wenn die originalen Fahrzeugpapiere beim Straßenverkehrsamt vorliegen, dann lässt sich auch in diesem Fall eine einfache Vorfürbescheinigung für "Zweifuffzig" ausstellen :)

    Dann wird das Kennzeichen vergeben (ich hatte im Vorwege reserviert) und das ganze dann nebst Fahrgestellnummer eingetragen. Damit darf man dann am angegebenen Tag zum TÜV und wieder zurück fahren. Und wenn bei der Abnahme ne Kleinigkeit schief gehen sollte kann man notfalls auch ein zweites Mal dorthin fahren.


    Es hat sich mal wieder gezeigt, dass nicht immer alle Leute Ahnung von der Materie haben, für die sie bezahlt werden. Aber der Ton macht die Musik, und nach meinem freundlichen Nachfragen werden dann auch einfach mal die Kollegen zur Hilfe geholt.


    Jetzt ist alles gut: Ich bin schlauer geworden und habe durch das Weglassen des KZK sogar noch Kohle gespart, da ich den Wagen ja anschließend direkt zulassen will.

  • "Vorführbescheinigung"


    merke ich mir!


    Die Versicherungsprämie fürs Kurzzeitkennzeichen habe ich regelmäßig auch von verschiedenen Versicherungen schlicht nicht zahlen müssen wenn ich anschließend eine reguläre Zulassung der Versicherung vorgelegt habe. -wurde "verrechnet" was in einem Fall tatsächlich auch taggleich nach bestandenem TÜV sogar klappte-

    Doch um die Gebühren und die Kosten fürs Kennzeichen kam ich nicht herum (Land Hessen)


    Das bei den TÜV Prüfstellen und deren Konkurrenzbetrieben jeweils unterschiedlichen Vorgehensweise praktiziert wird nehme ich auch positiv wahr. Demnächst (dieses Jahr) ist die DEKRA wohl auch berechtigt Einzel-Eintragungen auszuführen. Aber so richtig im Gleichtakt laufen die Prüfstellen bundesweit noch lange nicht!


    anderes Thema mit vielen Facetten: Bündelungsbehörde


    Wäre echt mal interessant mit welchen Hürden und Ergebnissen man ein und das selbe Fahrzeug mit welchem Zeit und Behördenaufwand zugelassen bekommt. ... in den verschiedenen Bundesländern!


    Ein ADAC Mitarbeiter meinte mal lächelnd er habe die deutsche Staatsbürgerschaft, einen spanischen und einen englischen Wohnsitz und der TÜV habe seine Fahrzeuge schon lange nicht mehr gesehen.... ob es heute noch so ist und wie das in Zukunft sein wird?! :S   ?(  X/

    • Offizieller Beitrag

    Eine kleine Anekdote noch in Sachen Behörden:


    Bei der Zulassung stellte ein Mitarbeiter fest, dass die Fahr- und Standgeräusche in den Papieren vom Seat fehlten...


    Mitarbeiter: "Da müssen wir dann noch mal beim KBA anrufen"


    Ich: "Ok, ich warte.."


    Nach einigen Minuten:


    Mitarbeiter: "Sorry, das KBA hat keine Vergleichsdaten für das Auto - da müssen Sie nochmal zu TÜV"


    Ich: "Das ist ja komisch, ich habe genau das gleiche Fahrzeug zu Hause stehen, ist gerade abgemeldet worden..."


    Mitarbeiter: Hmmm, ok, dann geben Sie mir doch bitte mal das Kennzeichen"


    Nachdem der Mitarbeiter anhand der Typschlüssel-Nr. erkannte dass es tatsächlich der gleiche Wagen ist, entschied man sich die Daten einfach zu übernehmen --> es geht also auch mit ein wenig Willen!


    Es ist schon komisch dass die Bundesbehörde die zwei Zahlen nicht finden kann, obwohl der Datensatz dort existiert. (das Auto wurde ja gerade frisch abgemeldet)


    Am Ende hat mein Einschalten und die Hilfe der Mitarbeiter auf der Zulassungsstelle aber zum gewünschten Erfolg geführt.

  • Es ist schon komisch dass die Bundesbehörde die zwei Zahlen nicht finden kann, obwohl der Datensatz dort existiert.

    Ist es nicht. Meine Zulassungsstelle wollte nichts finden. Für eine andere war es kein Problem...

    Fiat 124 Spider CS0 2000 f.i. Baujahr 79 Modell 80
    (127, Panda, UNO, TIPO, Punto, 500, Abarth 124 NF)

    Spider-Stammtisch Stuttgart 9.2.2024 Weinstube Klingel LB

    Pfingsttreffen 17.5.-20.5.2024 Löwenstein

    https://www.fiatspider.de/

  • Ich habe die ganze Thematik rund um Kurzzeitkennzeichen, TÜV, COC-Bescheingungen oder ABE-Nummern und/oder Auto mit ausländischen Papieren die letzen Jahre auch mehrfach durch.

    Wenn es diese Fälle sind, die auch eine Zulassungsstelle nicht jeden Tag hat ist es immer ein Glücksspiel an welchen Mitarbeiter man da kommt.

    Mein Fazit: Ich merke mir nie wie es war (auch Import und Zoll hat sich öfter geändert aus der Schweiz nach DE), da es nächstes Jahr anders sein kann.


    Hier bei uns musste ich auch immer gut ausgeschlafen und mit stabilem Kreislauf auf die Zulassungsstelle als es drum ging ein Auto von Saison- auf H-Kennzeichen bei gleichbleibendem Kennzeichen zu ändern. Das sind intern zwei Verwaltungsakte, da es in deren Software nicht in einem Schritt geht oder ging. Also brauchte ich immer zwei EVB-Nummern von der Versicherung. Die Behörde muss das Auto zuerst von Saison auf Ganzjahr-Zulassung ändern und dann nach 30 Sekunden von Ganzjahres auf Ganzjahr-"H". DIe Diskussion war in 50% der Fälle dann, ob man zweimal "Ummeldung" zahlen musste. Habe ich am Ende nie zahlen müssen, aber es gab Diskussionen, weil deren Software es so wollte....


    Auch da ist es dann immer gut freundlich zu bleiben. Schnappatmung bringt nichts. Um aus "Per Anhalter durch die Galaxis" zu zitieren: sonst stülpt sich der Dickdarm durch den Hals nach oben und erwürgt das Kleinhirn".