Hallo Leute,
ich stehe nun kurz vor der Vollendung meines 4-türigen 127-ers und will demnächst damit zur Neuabnahme.
Normalerweise bekommt man das Kurzzeitkennzeichen ja nur mit gültiger HU, es gibt aber Ausnahmen - z. B. wenn das Fahrzeuge beim TÜV vorgeführt werden soll.
Eine spezielle EVB-Nummer habe ich mir bereits bei meiner Versicherung geholt, fehlen nun noch die notwendigen Papiere.
Da ich kürzlich wegen einer Abmeldung ohnehin bei der Zulassungsstelle war, dachte ich mir ich frag schon mal nach...
Es geht hier nur um den Umstand, ob die ausländischen Fahrzeugpapiere für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ausreichen. Die Dame am Schreibtisch konnte mir da aber leider nicht großartig weiterhelfen.
Ich habe ja eine spanische Zulassungsbescheinigung, aus der Fahrzeugmodell, Erstzulassung und Fahrgestellnummer hervorgehen. Trotzdem war man beim Amt nicht in der Lage mir zu sagen, ob diese Daten für ein KZK ausreichen...
Habt Ihr da Erfahrungen, wie man das angehen kann? Einen Transport per Trailer möchte ich möglichst vermeiden.