Hallo,
nach acht Jahren (unregelmäßiger) Schrauberei wollte ich heute zur Zulassungsstelle, um meinen 127 anzumelden. Leider ist es dazu nicht gekommen.
Ich wurde darüber informiert, dass ich für die Zuweisung eines zweizeiligen Kennzeichens ein Gutachten vorlegen muss, welches bescheinigt, dass kein anderes Kennzeichen an dem Auto angebracht werden kann.
Neben den Folgen, die das mit sich bringt, wie:
- ein weiteres Mal Kurzzeitkennzeichen beantragen (Kosten unklar),
- ein weiteres Mal zum TÜV - ich war gerade erst dort für die HU - (Kosten unklar)
- ein weiteres Mal zur Zulassungsstelle
- normalerweise mindestens zwei halbe Tage Urlaub
muss ich auch noch eine Gebühr von 125€ entrichten (Sondergenehmigung).
Und das alles für ein lächerlich unnötiges Gutachten, nur um das Kennzeichen zu erhalten, welches an das Auto gehört.
Ich würde gerne wissen: ist das üblich so, oder ist das eine (Sonder-)Regelung meiner (Kreis Offenbach) Zulassungsstelle?
Im Internet habe ich jedenfalls nichts entsprechendes gefunden.
Gruß,
Markus