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In einem anderen Forum.. gab es schon heftige Kritik von einem Reifenhändler aus Bayern bzgl. Haltbarkeit des Reifens und Zulassung im Straßenverkehr... muss halt jeder selber wissen.... wollt nur drauf hinweisen...
Du Steffen, ich hab das nicht in meiner Eigenschaft als Reifenhändler geschrieben, sonder eher in meiner Eigenschaft als jemand, der sehr sehr viel mit dem TÜV zu tun hat und n bissl Erfahrung hat, was erlaubt ist und was nicht. Und heftig ist anders.
Ich sehe es als konstruktive Kritik.
Zum Thema: Über die Optik muss man nicht diskutieren, es sieht hammergeil aus. Für Showcars auf einer Messe etc würde ich es jederzeit bei mir auch draufmachen.
Aber wenn Du schon auf meine Kritik hinweist, dann solltest Du auch inhaltlich darauf hinweisen, dass die Reifen und damit das ganze Fahrzeug so halt einfach ihre Betriebserlaubnis verlieren, sprich mit der Nutzung auf öffentlicher Strasse ist es vorbei. Du veränderst damit ein zugelassenes Fahrzeugteil ohne neue Begutachtung durch einen Sachverständigen. Ausserdem deckst Du vorgeschriebene Reifenkennzeichnungan damit ab.
Über die Sicherheit muss man kein weiteres Wort verlieren, Reifenflanke ist beim Reparieren in jeglicher Form mit Aufklebern, Vulkanisation, etc absolut tabu. Wenn Du nun irgendelche Kleber da aufbringst, kann das gutgehen, muss aber nicht, Wenn da mal der Gummi angegriffen und angelöst wird, eine Beule entsteht.
Wenn am Ende der Reifen deswegen platzt und in der Folge was passiert, bist Du dran, die Versicherung wird sich jeden Cent bei Dir wiederholen, die kennen da keinen Spaß.
Das muss jetzt nicht passieren, um den Teufel mal nicht an die Wand zu malen. Aber man sollte da schon über mögliche Konsequenzen im Klaren sein und auch wissen was man tut.
Lieber erst mal mit den Klebern Langzeiterfahrungen (z.B. im Showbetrieb) sammeln, weniger was die Haltbarkeit angeht, sondern eher die Verträglichkeit am Gummi.
Wenn Du sowas zum Verkauf anbietest, ok deine Sache, aber sei Dir bewusst, was Du tust.
Ich würde Dir in jedem Falle raten, diese Schriftzüge ausdrücklich nur zu Showzwecken anzubieten und darauf hinzuweisen, dass der Reifen seine Strassenzulassung verliert und dass Du in jedem Fall einen vollen Haftungssausschluss für dich machst, Sonst kannst Du im Negativfall mal so richtig Ärger bekommen, egal ob gewerblich oder Hobbyverkauf.
Ist nur ein gut gemeinter Rat, kannst annehmen oder auch nicht...