A112 Stoßstangen

  • Hallo zusammen,


    bin neu hier im Forum und habe eine Frage zu den Stoßstangen der verschiedenen Baureihen des A112. Habe mir vor ein paar Tagen im Ausland einen A112 Abarth gekauft (Fotos etc folgen in den nächsten Tagen).


    Das Fahrzeug soll eine H-Zulassung erhalten. Meine Stammwerkstatt meinte, dass die H-Abnahme Auflagen in den letzten 1-2 Jahren sehr streng geworden sind, und ich dafür Stoßfänger (hinten und vorne) benötige (müssten nicht einmal montiert warden...:S). Das Auto hat heute leider keine Stoßstangen mehr (ist optisch etwas sportlicher gemacht worden).


    Stoßstangen sind nicht ganz so teuer, würde zur Not ein Paar kaufen, allerdings gibt es preislich erhebliche Unterschiede zwischen den 7 Serien.


    Habe eine 3.Serie und frage mich, ob Stoßstangen der 4./5. Serie auch passen würden? Weiss jemand von euch Bescheid?


    Danke

    Gruss

    Stefan

  • Da wuerde ich mir keine Sorgen machen, die meisten Gutachter (wie meiner ) waren noch nicht einmal aus der Grundschule als die letzten A112 aus dem Strassenbild verschwanden.

    Wie sollen solche Leute den unterschied der einzelnen Baureihen kennen.

    Ich habe auch andere Stangern drauf und das interessiert keinen.

  • Buongiorno Stefan,

    herzlich Willkommen hier im Forum! bei die Italo Verrückten. ;)


    H-Kennzeichen - diese Änderungen sind erlaubt

    Mit dem im Jahr 1997 eingeführten H-Kennzeichen schuf der Gesetzgeber einen Anreiz zur Erhaltung historischer Fahrzeuge. Die Anerkennung als Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut setzt ein Fahrzeugalter von 30 Jahren voraus. Weitere Bedingung: Die Hauptbaugruppen müssen sich im Originalzustand befinden. Änderungen und Umbauten sind nur zulässig, sofern sie der Ära des Fahrzeugs entsprechen und innerhalb von 10 Jahren nach der Erstzulassung vorgenommen wurden. Einige Änderungen, die der Betriebssicherheit und der Sicherheit im Straßenverkehr zugute kommen, lassen die gestrengen Prüfer zu. So ist die durch einen Fachbetrieb vorgenommene Nachrüstung mit Sicherheitsgurten zulässig. Eine schwachbrüstige 6-Volt-Elektrik lässt sich durch eine zeitgemäße 12-Volt-Anlage ersetzen. Statt Diagonalreifen kann das Fahrzeug Gürtelreifen tragen, sofern sie den zeitgenössischen Eindruck nicht beeinträchtigen und die Reifendimension weitestgehend identisch ist. Erneuerte Sitzbezüge werden nur akzeptiert, wenn sie dem ursprünglichen Stil ähneln oder entsprechen. Ansonsten muss sich der Oldtimer in einem fahrbereiten und für sein Alter überdurchschnittlich guten Zustand befinden. Akzeptabel sind kleine optische und technische Mängel, die weder den originalen Charakter des Fahrzeugs noch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Liegen strukturelle Schäden vor oder wurde der Wagen unfachmännisch instandgesetzt, ist ein H-Kennzeichen in weiter Ferne.


    saluti Enzo :saint: